VSV/Holzinger: BAWAG-Sammelklage auf vollständige Rückzahlung von Kreditbearbeitungsgebühren trotz AK/BAWAG Vergleich entscheidend

Wien (OTS) – Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat die BAWAG bereits
im Juli 2025
mit einer Abhilfeklage neu auf Rückzahlung von
Kreditbearbeitungsgebühren geklagt.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass sich bereits der Klage mindestens
50 Betroffene anschließen müssen. Die Abhilfeklage wurde daher im
Juli diesen Jahres – für mehr als 50 Personen – beim Handelsgericht
Wien eingebracht.

Im Lichte der aktuellen Judikatur des Obersten Gerichtshofes (OGH
) ist das Vereinbaren von Kreditbearbeitungsentgelten in Form eines
Prozentsatzes des Kreditbetrages insbesondere dann gesetzwidrig, wenn
die wahren Kosten weit überschritten werden. Das ist bei der BAWAG
offensichtlich der Fall.

Auch der nun durch die AK gemeinsam mit der BAWAG ausverhandelte
Vergleich schlägt in diese Kerbe. Obfrau des VSV, Daniela Holzinger,
führt jedoch aus, dass die Abhilfeklage des VSV sich an jene BAWAG
Kunden wendet, die mit dem Vergleich nicht zufrieden sind , denn
anders als bei Konsumkrediten, soll es bei Hypothekar- und
Immobilienkrediten erst eine vollständige Rückerstattung geben, falls
mehr als Ꞓ 2.000,00 verrechnet wurden.

„Als Verbraucherschutzverein ist es für uns nicht
nachvollziehbar, warum sich die Bank einen Teil des rechtswidrig
verrechneten Kreditbearbeitungsentgelt einbehalten soll dürfen, oder
dass Kunden bei vermittelten Krediten über einen Kreditvermittler
völlig leer ausgehen sollen. Wie das OLG Wien zuletzt richtig
folgerte, bleibt hier für den Verbraucher völlig im Dunkeln, weshalb
die Bank zunächst Bearbeitungsgebühren an den Kunden verrechnet und
diese an den Vermittler weiterreicht.“, so Holzinger.

„Betroffene können sich mit Beitrittserklärung beim VSV
problemlos anschließen,“ sagt Daniela Holzinger, Obfrau des VSV.

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