Biodiversität und zügiger Windkraftausbau müssen Hand in Hand gehen

Wien (OTS) – Die Naturschutzorganisation BirdLife Österreich hat in
den
vergangenen Monaten mehrere vogelkundliche Sensibilitätsstudien
betreffend Windkraft durchgeführt. Dabei wurden eine überblicksartige
Sensibilitätskarte für das gesamte Bundesgebiet sowie zwei
detaillierte Karten im Auftrag der Bundesländer Tirol und Kärnten
erstellt. Das Ziel dieser Untersuchungen war, das relative
Konfliktrisiko zwischen Windkraftanlagen und Vogelarten (Vorkommen
sensibler Brutvogelarten und Vogelzug) für verschiedene Regionen zu
ermitteln und dadurch räumliche Vergleiche zu ermöglichen.
Sensibilitätskarten sind in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie „RED
III“ der EU als Werkzeug vorgesehen, um geeignete
Beschleunigungszonen auszuweisen. In solchen Beschleunigungszonen
gelten erleichterte Genehmigungsvorschriften, zum Beispiel ein
Entfall der Umweltverträglichkeitsprüfung. BirdLife Österreich weist
darauf hin, dass die Sensibilitätskarte eine Orientierungshilfe ist,
jedoch die eingehende Standortprüfung nicht ersetzen kann.

„Dass Gebiete mit einem hohen Konfliktpotential nicht als
Beschleunigungszonen geeignet sind, sollte schlüssig sein“, sagt
Gábor Wichmann, Geschäftsführer von BirdLife Österreich: „Das
bedeutet jedoch nicht, dass Windkraft generell in sensibleren
Gebieten kategorisch auszuschließen ist – jedenfalls aber die
Erleichterung der Genehmigung. Für sinnvolle Einzelprojekte an
solchen Standorten kann und soll die Behörde die gewohnte
Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen.“

Verschiedentlich ist in den letzten Tagen der Eindruck
entstanden, dass laut der Sensibilitätsstudie im Auftrag des Landes
Tirol „überwiegend rote Zonen“ vorlägen oder „sehr große
Beeinträchtigungen“ zu erwarten seien und Windkraft an den
allermeisten Tiroler Standorten daher nicht möglich sei. Solche
Schlüsse lassen die BirdLife-Berichte jedoch nicht zu. Im Gegenteil:
BirdLife Österreich weist darauf hin, dass die Sensibilitätskarte
eine Orientierungshilfe ist und die eingehende Standortprüfung nicht
ersetzen kann.

„Viele Standorte in Tirol sind aus topografischen Gründen nicht
für Windkraft geeignet. Umso wichtiger ist es, das verbleibende
Potential zu nutzen und Konflikte möglichst zu vermeiden. Dazu soll
die erstellte Sensibilitätskarte beitragen“, so Gábor Wichmann.

Zusammenfassend stellt BirdLife Österreich fest:

· Die Studie zur ornithologischen Sensibilitätskarte für
Windkraftplanungen ist ein Fachgutachten für die Landesregierung(en),
kein Plädoyer für oder gegen Windkraft.

· Sie dient als Grundlage für eine sachliche Standortprüfung und
mögliche Maßnahmen zum Schutz der Vogelwelt.

· Die Studie nimmt keine abschließende Bewertung einzelner
Standorte vor. BirdLife hat von den mitunter erwähnten 54
Windkraftprojekten kein einziges Projekt im Einzelfall geprüft. Die
Überprüfung liegt allein in der Verantwortung der zuständigen
Behörden.

· Die Sensibilitätskarte ersetzt keine Zonierung in einem
Raumplanungsprozess, sondern stellt eine Grundlage für diese dar.

· BirdLife empfiehlt allerdings, in hoch oder sehr hoch sensiblen
Regionen keine Beschleunigungsgebiete gemäß der RED-III-Richtlinie
auszuweisen, da dies nicht richtlinienkonform wäre und eine zügige
Projektumsetzung dort nicht zu erwarten ist.

· Ob Windkraft an einem Standort naturverträglich und damit
genehmigungsfähig ist, muss durch detaillierte, standortbezogene
Untersuchungen im Wege der Umweltverträglichkeitsprüfung geklärt
werden. Die Sensibilitätskarte kann dabei helfen, Gebiete mit
geringem Risiko für die Vogelwelt und höherer Planungssicherheit zu
identifizieren, nimmt aber keine Einzelfallentscheidung vorweg.

Weitere Informationen:

https://www.birdlife.at/vogelschutz/naturschutzpolitik/erneuerba-
re-energien/