Wien (OTS) – Als überzeugte Muslime mit säkularer Einstellung, als
wehrhafte
Demokraten und als Menschen, die einen freiheitlichen, vielfältigen
und säkularen demokratischen Grundordnung lieben, respektieren wir
alle Religionen, inklusive des Islam.
Zwtl.: Einspruch: LG (47 R65/25v)
Aus der österreichischen Presse haben wir erfahren, dass das
islamische Recht laut Landesgericht Wien wie folgt gültig vereinbart
werden kann: „Ob oder welche islamischen Rechtsregeln hier angewandt
wurden, habe man nicht nachzuprüfen“, so das LG (47 R65/25v). Das
Ergebnis des Schiedsgerichts widerspreche nicht den österreichischen
Grundwertungen – und darauf komme es an. Islamische
Rechtsvorschriften könnten demnach für vermögensrechtliche Ansprüche
„in einer Schiedsvereinbarung wirksam vereinbart werden“, betonte das
Landesgericht Wien.
Zwtl.: Einführung zweier verschiedener Rechtssysteme in Europa ist
verboten
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seiner
Entscheidung vom 13. Februar 2003 bestätigt, dass das „Scharia-Recht“
und die daraus resultierende Diskriminierung sowie die Einführung
zweier verschiedener Rechtssysteme in Europa verboten sind. Durch die
Zulassung des islamischen Rechts durch das Landesgericht Wien werden
insgesamt 96 Artikel der konsolidierten Fassung des „Vertrags über
die Arbeitsweise der Europäischen Union“, gültig ab dem 30.03.2010 (
Amtsblatt der Europäischen Union C 83/47), 15 Artikel des „Vertrags
über die Europäische Union“ (C 83/13) sowie 16 Artikel der „Charta
der Grundrechte der Europäischen Union“ (C 83/02) verletzt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seiner
Entscheidung vom 13.02.2003 etabliert und anerkannt, dass das Scharia
-Recht und die daraus resultierende Diskriminierung sowie die
Einführung zweier verschiedener Rechtssysteme in Europa, wie es das
Landesgericht Wien jetzt zu umgehen versucht, verboten sind. „Die
Einführung verschiedener Rechtssysteme kann nicht als vereinbar mit
der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) betrachtet werden.
Überdies würde es dem Diskriminierungsverbot des Art. 14 EMRK
widersprechen. Die Scharia ist unvereinbar mit den grundlegenden
Prinzipien der Demokratie, die in der Konvention festgeschrieben
sind. Die Freiheit der Religionsausübung ist in erster Linie eine
Angelegenheit des Gewissens jedes Einzelnen. Die Sphäre des
individuellen Gewissens ist grundlegend verschieden von der des
Privatrechts, welche die Organisation und das Funktionieren der
Gesellschaft als Ganzes betrifft.“(Quelle: EGMR-Entscheidung vom
13.02.2003, Bsw 41340/98, Bsw 41342/98, Bsw 41343/98, Bsw 41344/98).
Um dem EU-Staatsgrundsatz der Trennung von Kirche und Staat keine
Umgehungsmöglichkeit zu schaffen, fordern wir im Namen der TKG (
Türkische Kulturgemeinde in Österreich) in diversen Normen-
Entstehungsprozessen – national wie international – eine Unterbindung
der Thematisierung in allen Bereichen!
Aus österreichischer Sicht kann diese Entscheidung des
Landesgerichts Wien keinesfalls gutgeheißen werden, da sie einen
starken Eingriff in die heute säkulare Wirtschaft, morgen dann in die
Erzeugungs-, Bedienungs-, Verkaufs- und Servicevorschriften
darstellt.
Zwtl.: Warum nimmt man bei einer so hohen Summe von 320.000
Euro keinen Anwalt bzw. Notar hinzu?
Wir von der TKG wollen ein Bewusstsein dafür schaffen, dass wir
als Menschheit friedlich zusammenleben müssen. Denn das Wort „Islam“
hat im Koran die Wurzeln „selam“ und „silm“ und diese bedeuten
„Friede“, „Glück“, „Wohlbefinden“, „Aufklärung“ und „Vertrauen“.
Infolgedessen sind unserer Meinung nach alle Muslime in Österreich
und weltweit verpflichtet, durch ihre Taten und Handlungen das Wort
„Selam“ auch zu leben – für sich und gegenüber ihren Mitmenschen:
Friede, Glück, Wohlbefinden, Vertrauen und Aufklärung! Das tun wir,
die aus der Türkei stammenden Österreicherinnen und Österreicher,
jetzt und klären die Sache friedlich auf! Als Muslime in der EU bzw.
in unserem neuen Heimatland Österreich müssen wir die Verfassung und
Gesetze nicht nur respektieren, sondern bei einer solchen
Vereinbarung in Höhe von 320.000 Euro liebe r einen Anwalt und Notar
hinzuziehen.
Der Rest ist äußerst bedenklich und stellt de facto auch eine
Umgehung des Finanzministeriums und der Steuerabgabe dar.