Linz (OTS) – Wie die „Presse“ heute berichtete, wurde zwischen zwei
Männern ein
Vertrag geschlossen, der festlegte, dass im Falle von Streitigkeiten
die Rechtsvorschriften der Scharia zu Anwendungen kommen sollen. Eine
entsprechende Streitigkeit trat tatsächlich ein und die vereinbarte
Klausel kam zur Anwendung – ein Schiedsgericht „urteilte“ nach den
Regeln der Scharia, dass einer der Betroffenen eine Zahlung in Höhe
von 320.000 Euro leisten muss. Daraufhin bekämpfte der Betroffene das
„Urteil“ vor dem Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen – die
vereinbarte Rechtsanwendung der Scharia würde einerseits gegen die
österreichischen Grundwerte verstoßen, andererseits wäre das „Recht“
der Scharia willkürlich. Die Scharia würde schließlich verschiedenen
Auslegungen unterliegen und somit offensichtlich nicht die notwendige
Rechtssicherheit bieten. „Ein weiteres Beispiel dafür, dass unser
Rechtssystem und unser Rechtsstaat der schleichenden Vereinnahmung
des Islams nichts entgegenzusetzen hat. In Österreich werden Verträge
unter Zugrundelegung der Scharia geschlossen. Solange man unter sich
ist, hält man sich an die eigenen Regeln, erst wenn das Ergebnis
nicht passt, wird unser Rechtsstaat bemüht. Erst dann wird unser
Rechtssystem vom Nebendarsteller zum Hauptakteur gemacht“, so der
Landesparteiobmann der FPÖ Oberösterreich, Landeshauptmann-Stv. Dr.
Manfred Haimbuchner. *****
Das Gericht kam jedenfalls zu einem Urteil – der Vertrag sei
gültig. Man habe nicht nachzuprüfen ob und welche Regeln beim
gegenständlichen Vertrag angewandt wurden. „Die Privatautonomie ist
eine unverzichtbare Säule einer liberalen Gesellschaft – immerhin
garantiert sie den Bürgern die Freiheit nach ihrem Belieben Verträge
abzuschließen, solange diese nicht gegen Gesetze oder die guten
Sitten verstoßen. Dass ein Vertrag auf Basis der Scharia nicht als
sittenwidrig gewertet wird, gibt allerdings zu denken. Es ist
unbestritten, dass die Scharia auch die Steinigung als gerechte
Strafe kennt oder das Schlagen von Frauen toleriert oder gar
vorschreibt. Die Scharia ist nicht mit dem österreichischen
Verständnis von Recht zu vereinbaren und verstößt gegen alle guten
Sitten, die ich kenne – leider ist unser Rechtsstaat momentan gegen
diese Form des Islams machtlos“, betont Haimbuchner abschließend.