Land NÖ ordnet Sanierung für Deponie „Am Ziegelofen“ an

St. Pölten (OTS) – Das Amt der Niederösterreichischen
Landesregierung, Abteilung Umwelt-
und Anlagenrecht (WST1), hat für die Reststoff- und
Massenabfalldeponie „Am Ziegelofen“ (Stadtgemeinde St. Pölten) nun
eine Verfahrensanordnung gemäß § 62 Abs. 2 AWG 2002 erlassen. Ziel
ist eindeutig: Auf der Deponie darf nur Material verbleiben, das die
Grenzwerte der Deponieverordnung (DVO 2008) erfüllt. Nicht konformes
Material ist nachzubehandeln oder ordnungsgemäß zu entsorgen. Der
Betreiber hat Spielraum bei der Wahl der technischen Methoden; die
Behörde überwacht Planung und Umsetzung engmaschig.

„Unser Maßstab sind Konsens und Grenzwerte – nicht zuletzt medial
geführte Gutachterdebatten. Material das die Vorgaben der
Deponieverordnung nicht einhält, wird nachbehandelt oder geordnet
entfernt“, heißt es seitens der Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht.
„Der Unternehmer entscheidet über die geeignete Technik. Wir geben
Ziel, Etappen und Maßstab der Untersuchungen vor und kontrollieren
die Umsetzung.“

Im Zuge eines abfallpolizeilichen Verfahrens wurden am 12.
Dezember 2024 Probeschürfe im aktuellen Schüttbereich abgeteuft. Die
behördlichen Erhebungen und die chemisch-analytischen Untersuchungen
bestätigten, dass Abfälle abgelagert wurden, die den Annahmekriterien
einer Massenabfalldeponie nicht entsprechen. Die daraufhin
angeordnete Schurferkundung und Analytik wurden dokumentiert und
fachlich begutachtet. Auf Basis dieser Feststellungen ordnet die
Behörde nun nach dem Parteiengehör eine stufenweise Sanierung an.
Unabhängig von allfälligen zivil- oder strafrechtlichen Fragen steht
die Herstellung des konsensgemäßen Zustands im Vordergrund.

Die Anordnung im Überblick

Sanierungsziel: Nach Abschluss dürfen ausschließlich Abfälle
verbleiben, die die Grenzwerte gemäß Tabellen 9 und 10, Anhang 1, DVO
2008 einhalten.

Abgegrenzter Bereich: ca. 15.000 m² bis in 6 m Tiefe (≈ 90.000 m³
).

Vorgehen: Sektorenbetrieb max. 25 × 25 m, nie zwei Sektoren
gleichzeitig (Geruchs- und Emissionsminderung).

Qualitätssicherung: Wiedereinbau nur nachgrundlegender
Charakterisierung des Materials; sonst geordnete Entsorgung über
geeignete und befugte Anlagen.

Besondere Befunde (z. B. BigBags):Separieren, gesichert lagern,
untersuchen und – je nach Schadstoffprofil Entscheidung über die
weitere Vorgangsweise, etwa Schwermetalle/BTEX – externe
Behandlungdurch befugte Abfallbehandler; strenger Arbeitsschutz.

Zeitleiste: Beginn der Maßnahmen bis13.10.2025; Abschluss bis
31.12.2027.