Iran: Willkürliche Enteignung von Bahá’í in Isfahan per SMS aufgrund ihres Glaubens.

Wien (OTS) – Wien, 15. August 2025 – In Isfahan, Iran, wurden Häuser,
Eigentum und
sogar Fahrzeuge von mehr als 20 Bahá’í allein aufgrund ihres Glaubens
beschlagnahmt. Die Behörden berufen sich dabei auf Artikel 49 der
iranischen Verfassung – ursprünglich geschaffen, um unrechtmäßig
erworbene Güter zurückzuführen – und missbrauchen ihn, um
rechtmäßiges Eigentum einzuziehen, Bankkonten einzufrieren und
alltägliche Transaktionen zu blockieren. Viele Betroffene erfuhren
davon lediglich per SMS – ohne jegliches Gerichtsverfahren.

Diese Maßnahmen werden vom Sondergericht für Artikel 49 gesteuert
– einer Zweigstelle des Revolutionsgerichts, die dem
Exekutivhauptquartier des Befehls von Imam Khomeini (EIKO, persisch
„Setad“) untersteht. Diese Behörde ist offiziell dafür zuständig,
angeblich unrechtmäßig erworbene Vermögenswerte zu ermitteln, zu
beschlagnahmen und entweder an ihre rechtmäßigen Eigentümer
zurückzugeben oder, falls kein Eigentümer festgestellt werden kann,
an die Staatskasse zu überführen. Nach iranischem Recht wird
Eigentum, das gemäß Artikel 49 eingezogen wird, über die EIKO dem
Obersten Führer, Ayatollah Ali Khamenei, zur Verfügung gestellt. In
der Praxis jedoch fließen die gezielten Enteignungen von Bahá’í
direkt an Institutionen, die seiner unmittelbaren Kontrolle
unterstehen.

„Artikel 49 der iranischen Verfassung wurde geschaffen, um
gestohlenes Eigentum zurückzugeben, nicht, um Bürgern ihre Häuser und
Lebensgrundlagen zu nehmen!“, erklärt Isma Forghani,
Menschenrechtsbeauftragte der Bahá’í-Gemeinde in Österreich. „Was wir
hier sehen, ist staatlich organisierter Diebstahl – per SMS!
Diskriminierend, rechtswidrig und mit dem Ziel, eine religiöse
Minderheit in Armut zu treiben.“

Die Verfahren nach Artikel 49 werden im Geheimen geführt, ohne
offizielle Registrierung im zentralen „Sana“-System der Justiz und
ohne Akteneinsicht für Anwälte. Ohne jeden Beweis für eine
unrechtmäßige Aneignung werden Familien mit Verfügungen belegt, die
den Verkauf oder die Übertragung von Eigentum verbieten, Bankkonten
einfrieren und sogar Fahrzeuge bei Routinekontrollen beschlagnahmen.

Simin Fahandej, Vertreterin der Internationalen Bahá’í-
Gemeinschaft bei den Vereinten Nationen in Genf, fragt: „Wie kann
eine Regierung es moralisch, rechtlich oder auch nach ihren eigenen
religiösen Lehren rechtfertigen, Menschen ihr Eigentum und
lebenswichtige Besitztümer zu entziehen? Wer trägt die Verantwortung
für die unzähligen Güter, die den Bahá’í seit der Revolution einzig
wegen ihres Glaubens weggenommen wurden?“

Diese Praktiken sind keine Einzelfälle, sondern Teil eines seit
der Islamischen Revolution 1979 bestehenden Musters staatlich
organisierter Enteignungen gegen die Bahá’í. Über die Jahre wurden
heilige Stätten, Friedhöfe sowie Tausende Privathäuser, Bauernhöfe
und Unternehmen beschlagnahmt. Gerichte bestätigten zudem die
Enteignung von Grundstücken in Dörfern wie Ivel und Kata, wo 2022
bewässertes Ackerland von 27 Bahá’í konfisziert wurde – ein weiteres
Beispiel für den fortgesetzten Charakter dieser Enteignungen.

Berichte sprechen von einem Klima der Einschüchterung. Richter
Morteza Barati, Vorsitzender des Sondergerichts für Artikel 49 in
Isfahan, soll gegenüber einer Bahá’í offen erklärt haben, allen
Bahá’í ihr Eigentum „wegnehmen“ zu wollen, und drohte: „Wenn das
Gericht tagt, werden wir Ihr Leben zerstören.“ Betroffenen wurde
mitgeteilt, dass bereits Telefonanrufe als Vorladungen gelten. Zudem
wurden sie mit Haftbefehlen bedroht – selbst dann, wenn sie unter
elektronischer Überwachung standen oder sich in medizinischer
Behandlung befanden.

Diese Methode der Beschlagnahmung wird oft parallel zu bereits
laufenden Verfahren eingesetzt. So wurden im Oktober 2024 zehn Bahá’í
-Frauen in Isfahan: Negin Khademi, Yeganeh Agahi, Yeganeh Rouhbakhsh,
Neda Badakhsh, Mojgan Shahrezaie, Shana Shoghifar, Arezou Sobhanian,
Parastou Hakim, Bahareh Lotfi und Neda Emadi zu insgesamt 90 Jahren
Haft verurteilt. Fast ein Jahr später erhielten sie die Mitteilung,
dass ein neues Verfahren nach Artikel 49 gegen sie eröffnet worden
sei. In jüngster Zeit hat sich die Überweisung an dieses Gericht
beschleunigt, teils nur wenige Wochen nach Verhören oder
Hausdurchsuchungen.

„Seit Generationen werden Bahá’í-Familien im Iran systematisch
ihrer Lebensgrundlagen beraubt – durch eine staatlich gesteuerte
Politik, die sie in ihrer Arbeit diskriminiert und ihnen den Zugang
zur Hochschulbildung verwehrt“, erklärte Isma Forghani. „Heute kann
eine einzige SMS jahrzehntelange Arbeit unter bereits unerträglichen
Bedingungen zunichtemachen. Der Missbrauch von Artikel 49 verarmt
Familien gezielt und entzieht ihnen Ersparnisse, Eigentum und sogar
den Zugang zu medizinischer Versorgung. Wir fordern die iranischen
Behörden auf, die Bahá’í als gleichberechtigte Bürger anzuerkennen,
ihnen ihr Eigentum zurückzugeben, ihre eigenen Gesetze sowie
internationalen Verpflichtungen einzuhalten und diese staatliche
Verfolgung sofort zu beenden.“