SPÖ-Grossmann: „Exportverbot von Altkleidern stärkt die Europäische Kreislaufwirtschaft“

Wien (OTS) – Der heute veröffentlichte Greenpeace-Bericht zu
Kleiderspenden zeigt
erneut, dass deren Export ein lukratives Geschäft ist. Aus der EU
werden jährlich riesige Mengen Altkleidung in Drittstaaten
verfrachtet, die weder die Infrastruktur noch die Kapazität haben,
diesen Textilabfall zu entsorgen. Die Folge ist nicht selten, dass
ganze Strände von der Flut ausrangierter Kleidung aus Europa vermüllt
werden. Die SPÖ-EU-Abgeordnete Elisabeth Grossmann will daher ein EU-
weites Exportverbot für gespendete Kleidung vorantreiben: „Wir
erleben seit geraumer Zeit eine massive Überproduktion von Gewand.
Vor allem große Online-Plattformen wie Temu oder Shein bringen
täglich neue Modelle auf den Markt und exportieren diese günstig in
die Europäische Union. Wiederum spenden in der EU viele Menschen ihre
alten Kleider, um im Sinne des Recyclens und einer lokalen
Kreislaufwirtschaft beizutragen. Doch allzu oft werden die Menschen
in die Irre geführt, denn ein Großteil der Spenden landet als
unverkaufbarer Textilmüll in Drittstaaten, wo er die Umwelt belastet
und ganze Regionen mit Abfall überzieht, anstatt ihr zu helfen. Diese
Überproduktion durch Billiganbieter muss dringend eingedämmt werden,
insbesondere, weil viele dieser Ultra-Fast-Fashion-Produkte nicht den
europäischen Sozial- und Umweltstandards entsprechen. Gleichzeitig
gilt es, den falschen Versprechen vieler Betreiber von Sammel- und
Recyclingaktionen entgegenzutreten, die den Menschen vorgaukeln, mit
ihrer Kleiderspende automatisch etwas Gutes zu tun. Ein Exportverbot
von Altkleidern würde die Europäische Kreislaufwirtschaft stärken.“ *
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Zudem will sich Elisabeth Grossmann in den Verhandlungen zum
Initiativbericht über einen neuen Rechtsrahmen für den Binnenmarkt
für ein umfassendes Anti-Fast-Fashion-Gesetz mit Werbeverbot
starkmachen: „Ich plädiere für die transparente Ausweisung von Ultra-
Fast-Fashion auf den Herstellerwebseiten nach französischem Vorbild,
denn Verbraucher:innen müssen ohne großen Aufwand herausfinden
können, wie und unter welchen Bedingungen die Produkte herge: stellt
werden. Ab 2026 müssen Online-Plattformen in Frankreich Werbung für
Ultra-Fast-Fashion unterlassen. Ähnlich wie beim Recycling von
Plastikflaschen wollen wir im Bereich der Fast Fashion das
Verursacherprinzip EU-weit einführen: Bei Verstößen gegen Standards
muss der Hersteller bzw. die Plattform die Konsequenz tragen, nicht
die Verbraucher:innen.“ (Schluss) jw/ff