Sozialtarif für Strom positiver erster Schritt gegen Energiearmut

Wien (OTS) – „Den gestützten Preis für Strom für einkommensarme
Haushalte begrüßen
wir natürlich“, so Fenninger zum geplanten Sozialtarif. „Vor allem,
weil mit Ende 2024 die Strompreisbremse, aber auch andere wichtige
Unterstützungsleistungen für einkommensarme Haushalte ausgelaufen
sind. Die hohen Preise aufgrund der Teurungskrise sind aber
geblieben, auch für Energie. Somit ist der geplante Sozialtarif für
Strom ein guter erster Schritt im Kampf gegen Energiearmut.
Allerdings besteht aus unserer Sicht Nachbesserungsbedarf.“ Daher hat
die Volkshilfe zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz im Rahmen der
Armutskonferenz eine entsprechende Stellungnahme eingereicht.

Großer Teil wird ausgeschlossen

Besonders wichtig ist eine Ausweitung der Anspruchsberechtigten.
Bezieher*innen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, aber auch
Niedrigverdiener*innen, die sogenannten Working Poor, haben laut
aktuellem Gesetzesentwurf keinen Anspruch auf den gestützten Preis.
„Eine Maßnahme gegen Energiearmut zu beschließen, ohne einen großen
Teil der vulnerablen Gruppen einzubeziehen, widerspricht jeglicher
Logik. Hier besteht dringender Verbesserungsbedarf“ , so Fenninger.
„Wenn wir uns die Zahlen zu den Übergewinnen der Energieunternehmen
vor Augen führen, kann wohl nicht behauptet werden, dass ein
Sozialtarif der alle vulnerablen Gruppen miteinschließt, finanziell
unzumutbar für die Energieunternehmen wäre. Die Nichtleistbarkeit von
Energie zur Befriedigung von Grundbedürfnissen wie Kochen, Waschen,
Beleuchtung und der Nutzung von Elektrogeräten ist hingegen eindeutig
unzumutbar in einem der reichsten Länder der Welt.“

Netzkosten belasten Haushalte weiter

Was der Sozialtarif nicht bringt, ist eine Entlastung für
einkommensarme Haushalte hinsichtlich der Netzkosten. Diese machen
jedoch ein Drittel der Kosten für Strom aus und werden in den
kommenden Jahren tendenziell weiter steigen. „Deshalb braucht es die
Wiedereinführung des Netzkostenzuschusses für einkommensarme
Haushalte, der bedauerlicherweise 2024 ausgelaufen ist“, fordert
Fenninger. Positiv hervorzuheben sei die Verpflichtung großer
Energieunternehmen, Beratungsstellen für Verbraucher*innen
einzurichten. Zugleich sollten diese aber in die Pflicht genommen
werden auch unabhängige Beratungsstellen für Energie zu finanzieren,
damit Verbraucher*innen den für ihre Bedürfnisse tatsächlich
günstigsten Tarif nutzen können.

Appell an die Regierung

Die Regierung fordern wir deshalb nachdrücklich dazu auf, die
Empfehlungen für Nachbesserungen der österreichischen
Sozialwirtschaft zu berücksichtigen. So erfreulich das Vorhaben der
Einführung eines Sozialtarifs für Strom auch ist, es kann nur ein
erster Schritt im Kampf gegen Energiearmut sein. „Von unseren Klient*
innen wissen wir, dass Kosten fürs Heizen eine noch wesentlich
größere finanzielle Belastung für die Haushalte darstellen. Deshalb
braucht es in weiterer Folge auch einen gestützten Preis für Energie
fürs Heizen, wie beispielsweise für Gas. Das Grundbedürfnis nach
Energie muss für alle gesichert sein“, so Fenninger abschließend.