Waidhofen an der Thaya (OTS) – Am 10.3.24 wurde in Waidhofen/Thaya
eine Volksbefragung zu den am
Predigtstuhl – dem Hausberg und Erholungsort der Waidhofener –
geplanten Windindustrieanlagen durchgeführt. Vor kurzem hat der
Verfassungsgerichtshof der Anfechtung dieser Befragung von kritischen
Bürgern Folge gegeben, die Fragestellung als gesetzeswidrig erklärt
und daher das Verfahren ZUR GÄNZE aufgehoben.
Trotzdem hält der Bürgermeister von Waidhofen am (äußerst knappen
) Ergebnis der Volksbefragung fest und möchte demnächst
offensichtlich den für die Gemeinde lukrativen Gestattungsvertrag mit
den Betreibern abschließen. Er argumentiert „der Wille der
Bevölkerung wäre eindeutig zum Ausdruck gebracht worden“. Aus Sicht
der Umweltorganisation „Pro Thayatal“ ist diese Reaktion
verwunderlich und demokratiepolitisch bedenklich: „Ist eine derartige
politische Einstellung und Vorgangsweise mit den Prinzipien eines
Rechtsstaats und dem Erkenntnis des Höchstgerichts vereinbar?“ fragt
sich der Obmann der Umweltorganisation, Univ.Prof. Dr.Manfred Maier.
Weiter wird vom Bürgermeister argumentiert, „wir haben vor der
Volksbefragung in den Stadtnachrichten auf insgesamt 16 Seiten
informiert“- aus Sicht der Umweltorganisation zählt als Information
aber nicht die Anzahl der Seiten sondern der darin transportierte
Inhalt. Da zum Zeitpunkt der Volksbefragung die auf Landesebene
erarbeiteten Gutachten zu den verschiedenen Schutzgütern wie
Landschaft oder Artenvielfalt im Raum Waidhofen noch gar nicht zur
Verfügung standen, war diese „Information“ aus Sicht vieler
kritischer Bürger nichts Anderes als eine 16 seitige
Werbeeinschaltung des Projektbetreibers, genauso wie die damit
verbundenen „Windgespräche“. Der Gestattungsvertrag (aus Sicht der
Umweltorganisation besser „Bestattungsvertrag der Landschaft im
Thayatal“) ist offensichtlich der nächste Schritt, der ohne tiefere
Kenntnis der zu schützenden Umweltgegebenheiten gesetzt werden
könnte. Damit werden die Feststellungen des Bürgermeisters und die
angekündigte weitere Vorgangsweise zur politischen Farce.
Auch die NÖ Landesregierung ist gefordert, denn das
Abstimmungsergebnis war letztendlich Grundlage für die Aufnahme des
Predigtstuhls in den Windkraft Zonenplan. Da dieses Verfahren mit
seinem Ausgang jetzt als gesetzeswidrig feststehen, ist diese
Begründung nicht mehr gegeben. Daher fordert „Pro Thayatal“, das
Erkenntnis des Höchstgerichts zu respektieren, sich nicht mehr auf
das dabei erzielte „Ergebnis“ zu berufen und das Windkraftprojekt am
Predigtstuhl nicht weiter zu verfolgen.