St. Pölten (OTS) – Der Obmann der Fachgruppe der Immobilien- und
Vermögenstreuhänder
Johannes Wild und seine Stellvertreterin Christine Weber zeigen sich
nach der jüngsten OGH Entscheidung zur Wertsicherung in
Dauerschuldverhältnissen erleichtert. „Seit 2023 bestand große
Unsicherheit über die Wertsicherungsklausel in Altmietverträgen für
die gewerbliche Immobilienwirtschaft und für die Mieterinnen und
Mieter“, so Wild. „Es kam zu einem großen Vertrauensschaden und
Unsicherheiten auf allen Seiten“, ergänzt Weber.
Urteil räumt Unklarheit aus
„Gerade in den vergangenen Wochen wusste niemand mehr, ob nun
Klauseln gültig sind oder nicht. Für viele gewerbliche Vermieter
stellte dies eine permanente existentielle Bedrohung und für
Hausverwalter einen enormen, unbezahlten Mehraufwand dar!“ so Wild.
„Das aktuelle Urteil des OGH räumt mit Unklarheiten auf“, erklärt
Weber. „Wir wissen, dass die Wertsicherungsklausel – wenn korrekt
formuliert – Stand hält.“
Wertsicherung unverzichtbar
„Dass Dauerschuldverhältnisse, also Verträge über einen sehr
langen, sogar unbefristeten Zeitraum, wertgesichert sein müssen, ist
wohl klar. Jede gegenteilige Entscheidung hätte massive Folgen –
nicht nur für die Immobilienwirtschaft“, so Weber. „Ich habe mich
seit dem Aufkommen dieser Rechtsfrage in meinen Kammerfunktionen
vehement für Rechtssicherheit eingesetzt, jetzt hat die Justiz
gesprochen!“ erklärt Wild erleichtert.
Urteil mit Bestand
Dass das aktuelle Urteil des OGH erneut überholt werden könnte,
schließen sowohl Wild als auch Weber aus. „Wir haben ein dreißig
Seiten umfassendes Urteil mit einer sehr sorgsamen Begründung. Hier
wurden nicht nur alle Vorentscheidungen genau geprüft, sondern
natürlich auch die Absicht des Gesetzgebers mitberücksichtigt“,
erklärt Wild. „Alles seit 2023 war in Wahrheit ein „Unzustand“ für
die Branche und Kundinnen und Kunden. Die Klärung durch die Justiz
war dringend notwendig!“
Vertrauen rasch wiederherstellen
„Der Vertrauensschaden sitzt tief. Jetzt gilt es zur Stärkung
unserer Mitgliedsbetriebe deutlich zu kommunizieren, dass dieses
Urteil uns bestätigt und Mieterinnen und Mieter bei uns in besten
Händen sind. Wertsicherungen waren und sind rechtskonform, die
Diskussion darüber entstand fast zufällig und kann nunmehr
geschlossen werden!“ so Wild und Weber abschließend gemeinsam.