Linz (OTS) – Weil er neben seinem Studium eine Beschäftigung begonnen
hatte, wurde
einem jungen Mann aus dem Bezirk Grieskirchen von der
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) die Waisenpension entzogen. Mit
Hilfe der AK konnte er beweisen, dass er überwiegend studierte und
nur nebenbei arbeitete.
Wenn ein junger Mensch 18 geworden ist, steht ihr oder ihm eine
Waisenpension nur dann bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zu,
wenn sie oder er sich vorwiegend in einer Schul- oder
Berufsausbildung befindet. Für ein AK-Mitglied aus dem Bezirk
Grieskirchen traf diese Bestimmung bis vor kurzem zu. Er hatte nach
dem Tod seines Vaters eine Waisenpension zugesprochen bekommen und
erhielt diese auch nach seinem 18. Geburtstag, weil er an mehreren
Universitäten studierte.
Als er jedoch eine Nebenbeschäftigung als Rettungssanitäter beim
Roten Kreuz aufnahm, strich ihm die PVA die Waisenpension.
Begründung: Diese Tätigkeit beanspruche den Großteil seiner
Arbeitskraft. Daher stehe ihm die PVA-Leistung nicht mehr zu. Und
das, obwohl er nur 24 Stunden pro Woche arbeitete, aufgeteilt auf
zwei Tage, inklusive acht Stunden Bereitschaft.
Die AK klagte gegen den Bescheid und belegte, dass der junge Mann
vorwiegend studiert, zahlreiche Prüfungen abgelegt und nur nebenbei
gearbeitet hat. Weil die PVA ihren Fehler einsah, konnten sich die
beiden Seiten vor dem Landesgericht Wels auf einen Vergleich einigen:
Der Student erhielt nun trotz seiner Nebenbeschäftigung weiterhin die
Waisenpension in Höhe von 480 Euro pro Monat.