WKÖ-Fachverbände Gastronomie und Hotellerie zur neuen Trinkgeldregelung: Rechtssicherheit für Betriebe und Mitarbeiter erreicht

Wien (OTS) – „Mit der heute zwischen den Regierungsspitzen erfolgten
Einigung zur
Trinkgeldthematik können wir für unsere Betriebe endlich einen
Schlussstrich unter die seit Monaten bestehende Rechtsunsicherheit
und Gefahr von Nachforderungen seitens der Sozialversicherung in
Zusammenhang mit Trinkgeldern ziehen“, kommentieren Alois Rainer,
Fachverbandsobmann Gastronomie, und Georg Imlauer, Fachverbandsobmann
Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die heute
verkündete Einigung zur steuer- und abgabenrechtlichen Behandlung des
Trinkgelds.

Das bisherige System mit vielen unterschiedlichen Regelungen je
Bundesland war unübersichtlich und untauglich: „Die derzeit gültigen
Bestimmungen sind komplex, österreichweit uneinheitlich und bringen
weder für Unternehmer:innen noch für ihre Mitarbeiter:innen
Rechtssicherheit. Betriebe und in weiterer Folge auch
Arbeitnehmer:innen müssen aktuell bei Trinkgeldern, die deutlich über
der Trinkgeldpauschale liegen, Nachforderungen seitens der
Sozialversicherung fürchten“, erklären beide Obleute und führen
weiter aus: „Auch die in der Praxis oftmals übliche eigenständige
Verteilung von Trinkgeld unter den Mitarbeiter:innen über ein
Troncsystem war rechtlich bislang nicht klar geregelt und kann sogar
zum Wegfall der Steuerfreiheit von Trinkgeld führen.“

Die Branchenvertreter haben daher für eine umfassende Lösung der
Trinkgeldproblematik gekämpft, wobei insbesondere Rechtssicherheit
für die Zukunft aber auch für jene Betriebe, die bereits mit
Nachforderungen konfrontiert sind, erreicht werden musste. Die heute
präsentierte Lösung sieht vor, dass es zukünftig keine
Nachforderungen der Sozialversicherung mehr geben kann, da die
Abgabenpflicht mit den Pauschalen vollständig erfüllt wird. Dies
unabhängig davon, ob das Trinkgeld in Bar oder mittels elektronischer
Zahlung gegeben wird. Zwei Pauschalen, für Mitarbeiter:innen mit und
ohne Inkasso, decken unterschiedliche Trinkgeldhöhen ab,
Mitarbeiter:innen, die kein Trinkgeld erhalten, können aus den
Pauschalen hinausoptieren. Auch bei einem wesentlichen Unterschreiten
der Pauschalen kann die Bemessung der Abgaben am tatsächlichen
Trinkgeld erfolgen. Darüber hinaus werden auch bereits kontrollierte
Betriebe nicht weiter belastet. Die neuen Regelungen sollen mit
1.1.2026 in Kraft treten.

Gewerkschaft verhinderte Abgabenfreiheit von Trinkgeld

Von „schwierigen Verhandlungen“ spricht Susanne Kraus-Winkler,
Bundesspartenobfrau Tourismus und Freizeitwirtschaft, die in der
Neuregelung einen wesentlichen Fortschritt sieht: „Die rechtliche
Klarstellung beim Troncsystem – sowohl im Einkommens- als auch im
Sozialversicherungsrecht – sowie die Rechtssicherheit auch bei
Kartenzahlungen sind essenzielle Eckpunkte dieser Einigung.“

Während sich die Branchenvertreter der Gastronomie und Hotellerie
der Wirtschaftskammern Österreichs unterstützt von maßgeblichen
Politiker:innen aller Parteien für eine gänzliche Abgabenfreiheit
eingesetzt haben, haben Sozialministerin und Finanzminister auf eine
Sozialpartnereinigung gedrängt. „Als Branchenvertreter sind wir nach
wie vor der Ansicht, dass eine vollkommene Steuer- und
Abgabenfreiheit von Trinkgeld die beste Lösung ist. Denn damit wäre
sowohl für Mitarbeiter:innen als auch für die Betriebe die
Abgabenlast gesunken. Die Blockadehaltung der Gewerkschaft inklusive
überzogener Vorstellungen von der Höhe der Pauschalen, die nicht nur
Betrieben, sondern auch Mitarbeiter:innen geschadet hätte, ist uns
vollkommen unverständlich“, zeigen sich beide Obleute ernüchtert.

„Wesentlich ist, dass die gefundene Kompromisslösung, die von uns
geforderte Rechtssicherheit für die Branche bringt. Für uns ist es
unabdingbar, dass Nachforderungen an Betriebe zu Trinkgeldern, die
ausschließlich zwischen Gästen und Mitarbeiter:innen fließen,
ausgeschlossen sind“, so die Obleute abschließend. (PWK297/EL)