Bundesrat will Zugang zu spezieller Strafregisterbescheinigung für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen erleichtern

Wien (PK) – Wer Kinder und Jugendliche betreut oder im Erziehungs-
bzw.
Ausbildungsbereich arbeitet, ist häufig dazu verpflichtet, eine
spezielle „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“
vorzulegen, um nachzuweisen, dass keine Verurteilungen wegen
Sexualdelikten oder anderer Straftaten vorliegen, die ein
Tätigkeitsverbot für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
auslösen. Anders als herkömmliche Strafregisterbescheinigungen können
derartige Leumundszeugnisse laut einem gemeinsamen Antrag der
Bundesratsfraktionen aber nicht online beantragt werden, sondern
müssen persönlich eingeholt werden. Das soll sich, geht es nach SPÖ,
ÖVP, FPÖ, NEOS und Grünen, ändern. Zum Abschluss seiner heutigen
Sitzung hat der Bundesrat eine entsprechende Entschließung gefasst,
die sich vor allem an Justizministerin Anna Sporrer und
Finanzminister Markus Marterbauer richtet. Demnach sollen nicht nur
Online-Anträge ermöglicht werden, für Antragsteller:innen von Kinder-
und Jugendorganisationen sollen solche speziellen
Strafregisterbescheinigungen – unabhängig von der Beantragungsform –
auch kostenlos sein. Viele Kinderschutzkonzepte würden die
regelmäßige Neueinholung von Strafregisterbescheinigungen alle zwei
bis drei Jahre vorsehen, was einen hohen bürokratischen Aufwand und
Kosten bedeute, wird dieser Vorstoß begründet.

Beraten hat der Bundesrat zum Ende des heutigen Sitzungstags
außerdem über die neuen Regeln für Social-Media-Accounts von
Politiker:innen und über mehrere Gesetzesvorlagen aus dem
Verkehrsbereich: Sie passierten die Länderkammer jeweils ohne
Einspruch.

Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge

Angenommen wurde der gemeinsame Entschließungsantrag zur
„speziellen Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“
einstimmig. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) und Daniela Gruber-
Pruner (SPÖ/W) zeigten sich darüber sehr erfreut. Die Initiative gehe
auf ein Gespräch zurück, dass der Bundesrat im Rahmen seines
Aktionstags im Bundesland Salzburg geführt habe, berichtete Eder-
Gitschthaler. Mit der Entschließung sei nun ein erster Schritt getan.

Gruber-Pruner wies darauf hin, dass derzeit tausende Kinder in
Ferienlagern seien oder an Ferienaktionen teilnehmen, viele von
ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen organisiert. Bei diesen Aktivitäten
werde Kinderschutz groß geschrieben, unterstrich sie. Für die
Mitarbeiter:innen koste es derzeit aber viel Zeit und je nach Amt
bzw. Magistrat unterschiedlich viel Geld, die notwenige
Strafregisterbescheinigung zu erhalten.

FPÖ kritisiert neue Regeln für Social-Media-Accounts von
Politiker:innen

Anlass für die neuen Spielregeln für Social-Media-Accounts von
Politiker:innen sind mehrere Entscheidungen des Unabhängigen
Parteientransparenzsenats (UPTS). Er hat auf Antrag des Rechnungshofs
die Mitwirkung von Kabinetts- und Büromitarbeiter:innen an Accounts
von Regierungsmitgliedern als unzulässige Parteispende gewertet, wenn
diese nicht der öffentlichen Hand, sondern einer Partei gehören. Nun
soll das unter bestimmten Voraussetzungen – auch rückwirkend –
erlaubt werden. Die Beiträge, die Kabinetts- bzw.
Büromitarbeiter:innen gestalten, müssen sich allerdings eindeutig von
parteipolitischen Inhalten der Accounts unterscheiden und explizit
gekennzeichnet werden. Ähnliches ist für Postings von
parlamentarischen Mitarbeiter:innen für ihre Abgeordneten vorgesehen.
Darüber hinaus werden mit der Novelle zum Parteiengesetz
Klarstellungen in Bezug auf internationale Parteiorganisationen
vorgenommen.

Die Rückwirkung gilt zwar nicht für jene Fälle, in denen bereits
eine Entscheidung des UPTS vorliegt, wie der Nationalrat mittels
Abänderungsantrag beschlossen hat, die FPÖ sieht die Novelle dennoch
äußerst kritisch. Künftig dürfe man „aus den Ministerien hinaus offen
Parteiwerbung machen“, bemängelte Isabella Theuermann (FPÖ/K) und
sprach von einer Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Opposition.
Ihrer Meinung nach handelt es sich um „dreiste Anlassgesetzgebung“.
Zudem warf sie den anderen Parteien „Doppelmoral in Reinkultur“ vor.

Grüne: Gesetzesnovelle bringt Rechtssicherheit

Ernest Schwindsackl (ÖVP/St) machte demgegenüber geltend, dass es
künftig klare Regeln für die Mitwirkung von
Kabinettsmitarbeiter:innen an Social-Media-Accounts von
Regierungsmitgliedern geben werde. In der Vergangenheit habe es eine
gewisse Grauzone gegeben, die nun beseitigt werde. Das sei „ein
Fortschritt“, betonte er.

Dass ein Politiker bzw. eine Politikerin zwei verschiedene
Accounts haben müsse – etwa wenn ein Bundesrat gleichzeitig
Bürgermeister sei – ist für Schwindsackl nicht praktikabel. Auch
Christoph Matznetter (SPÖ/W) hält eine strikte Trennung zwischen
öffentlichen Ämtern und Parteifunktionen, etwa bei Besuchen im
Wahlkreis, für schwierig. Die vorliegende Novelle bringe
Rechtssicherheit, ist auch Elisabeth Kittl (Grüne/W) überzeugt.
Kabinettsmitarbeiter:innen dürften auch in Zukunft keine Parteiarbeit
machen, bekräftigte sie.

Als „ziemlich dreist“ wertete Kittl die Kritik der FPÖ.
Schließlich sei es die FPÖ, die dem Rechnungshof Einsicht in die
Parteifinanzen verwehre, sagte sie. Zudem habe es auch in den Reihen
der FPÖ in der Vergangenheit mehrere Fälle von unzulässigen
Parteispenden gegeben. Auch Schwindsackl und Matznetter sprachen die
Weigerung der FPÖ an, dem Rechnungshof Einsicht in Unterlagen zu
verweigern.

Die Novelle zum Parteiengesetz blieb schließlich gegen die
Stimmen der FPÖ unbeeinsprucht. Auch gegen mehrere Gesetzesnovellen
aus dem Verkehrsbereich hat die Länderkammer mehrheitlich kein Veto
erhoben. Dabei geht es unter anderem darum, das Schifffahrtsgesetz ,
das Güterbeförderungsgesetz und das Kraftfahrliniengesetz an EU-Recht
anzupassen. (Fortsetzung Bundesrat) gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.