Wien (PK) – Das unaufgeforderte Verschicken von Dick-Pics wird zum
Straftatbestand. Einer entsprechenden Regierungsvorlage stimmten die
Bundesrät:innen in ihrer heutigen Plenarsitzung mehrheitlich zu. Die
Freiheitlichen verurteilten solche Handlungen, sahen die Regelung
aber als „überschießend“. Einstimmig befürwortete die Länderkammer
weiters das von der Regierung vorgelegte Eheverbot für Minderjährige
und Verwandte bis zum vierten Grad. Mehrheitlich angenommen wurde ein
Gesetz über die EU-weite Zusammenarbeit von Strafrechtsbehörden.
In der Minderheit blieben die Grünen mit zwei im Zuge der Debatte
eingebrachten Initiativen. So forderten sie im Sexualstrafrecht zu
verankern, dass sexuelle Handlungen immer konsensual erfolgen müssen.
Zudem traten sie dafür ein, dass die Möglichkeit zur Umwandlung
bestehender Ehen in eingetragene Partnerschaften und umgekehrt
rechtlich verankert werden soll.
Unaufgeforderte Übermittlung von Dick-Pics wird zum
Straftatbestand
Zum Schutz vor sexueller Belästigung wird der Straftatbestand der
sexuellen Belästigung im Strafgesetzbuch um die unaufgeforderte
Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien – sogenannter
Dick-Pics – erweitert. Die Strafregelung soll Bilder von sowohl
männlichen als auch weiblichen primären Geschlechtsorganen umfassen.
Bildaufnahmen mit Genitalien in großer Entfernung (wie etwa
Strandfotos) sind nicht vom Tatbestand erfasst. Als Strafdrohung ist
eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe
von bis zu 360 Tagessätzen vorgesehen, das Inkrafttreten ab 1.
September 2025. Die Regierungsvorlage wurde mehrheitlich befürwortet.
Es gehe bei diesen Handlungen nicht um Falschparken, sondern um
eine gravierende sexuelle Belästigung im digitalen Raum, betonte
Justizministerin Anna Sporrer. Die Täter seien daher zu belangen und
die Opfer dürften nicht in Stich gelassen werden. Es sei wichtig zu
zeigen, dass es ein Offizialdelikt ist und dass der Staat sich hinter
die betroffenen Mädchen und Frauen stellt.
Solche Handlungen seien inakzeptabel und es müsse klare
Konsequenzen geben, betonte Sandra Jäckel (FPÖ/V). Kritisch sah die
Bundesrätin aber, dass diese Regelung in der Praxis insbesondere
junge Menschen treffe, die unüberlegt obszöne Bilder verschicken und
in Folge dafür kriminalisiert würden. Als „überschießend“ sah auch
Andreas Arthur Spanring (FPÖ/NÖ) die Regelung.
Das Versenden von Fotos nackter Genitalien sei nie eine
Bagatelle, sondern eine sexuelle Belästigung, meinte demgegenüber
Stephan Auer-Stüger (SPÖ/W) und ortete bei der FPÖ eine Opfer-Täter-
Umkehr. Frauen würde mit der Regelung nun ein rechtliches Mittel in
die Hand gegeben, um sich gegen solche Handlungen zu wehren. Digitale
Räume dürften kein rechtsfreier Bereich sein, meinte Amelie Muthsam (
SPÖ/NÖ).
Was im echten Leben nicht erlaubt sei, müsse auch im digitalen
Raum strafbar sein, begrüßte Viktoria Hutter (ÖVP/NÖ) die Regelung.
Dies sei kein Kavaliersdelikt und kein „dummer Bubenstreich“, betonte
sie in Richtung der Freiheitlichen.
Von einem wichtigen Schritt in der sexuellen Selbstbestimmung und
im gewaltlosen Umgang mit Sexualität sprach Elisabeth Kittl (Grüne/W)
. Sexualität müsse immer konsensual sein, alles andere sei
Vergewaltigung. Mittels Entschließungsantrag, der in der Minderheit
blieb, forderte sie das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht
zu verankern und so das Konsensprinzip klar gesetzlich
festzuschreiben. So solle sexualisierte Gewalt ohne Einverständnis
endlich klar als strafbar definiert werden – und nicht nur dann, wenn
Betroffene sich aktiv wehren oder „Nein“ gesagt haben.
Mit „Jetzt reicht´s“ befürwortete Julia Deutsch (NEOS/W) einen
wichtigen, wesentlichen und längst notwendigen Schritt nicht nur in
Richtung mehr Respekt und Gleichberechtigung, sondern auch gegen
sexualisierte Gewalt. Dadurch werde bei Männern das Bewusstsein
gestärkt, was in Ordnung sei und was nicht. Konsens müsse jedenfalls
Standard bei allen Handlungen sein, betonte sie.
Eheverbot für Minderjährige und Verwandte bis zum vierten Grad
Zur Bekämpfung von Kinder- und Zwangsehen wird die Eheschließung
sowie die Begründung eingetragener Partnerschaften von Unter-18-
Jährigen in Österreich künftig rechtlich nicht mehr möglich sein.
Bisher gab es vom Eheverbot unter 18 eine Ausnahme ab 16 Jahren, wenn
ein Gericht die Person auf Antrag für ehefähig erklärte. Durch die
Gesetzesänderungen wird das Eheverbot und das Verbot der
eingetragenen Partnerschaft außerdem auf Verwandte bis zum vierten
Grad der Seitenlinie ausgeweitet, um etwa Ehen zwischen Cousin und
Cousine oder zwischen Neffe oder Nichte und Onkel oder Tante zu
verhindern. Wieder eingeführt wird außerdem die Klagebefugnis der
Staatsanwaltschaft zur Nichtigerklärung einer Ehe oder eingetragenen
Partnerschaft bei fehlender Ehefähigkeit. Das Inkrafttreten ist mit
1. August 2025 vorgesehen. Die Bundesrät:innen sprachen sich
einstimmig für die Änderung aus.
Mit der Regelung werde mit internationalen Standards
gleichgezogen, betonte Justizministerin Anna Sporrer. Zudem kündigte
sie weitere Schritte zur Modernisierung des Eherechts an.
Es sei Aufgabe der Politik, die Rechte von Kindern zu verteidigen
und ihnen ein Aufwachsen ohne Angst sicherzustellen, erklärte Verena
Schweiger (SPÖ/W). Mit der nunmehrigen Regelung erfolge ein Signal,
dass Kinder- und Verwandtenehen keinen Platz in Österreich hätten.
Eine Ehe sei ein umfassender Vertrag, der Minderjährige
überfordern würde, begrüßte auch Barbara Prügl (ÖVP/OÖ) die Regelung.
Minderjährige und junge Frauen würden mit der Änderung geschützt und
das Kindeswohl sowie die Rechte junger Menschen gestärkt.
Mit „Nachdruck“ befürwortete auch Andreas Arthur Spanring (FPÖ/NÖ
) einen „positiven ersten Schritt“, dem weitere folgen müssten. Das
Problem sei durch Parallelgesellschaften, die durch eine verfehlte
Migrationspolitik entstanden seien, „herangezüchtet“ worden.
Handlungsbedarf sah Spanring, da solche im Ausland abgeschlossene
Ehen weiter in Österreich anerkannt würden.
Kinderehen seien niemals freiwillig und würden eine Einschränkung
der Entwicklung Betroffener bedeuten, erklärte Claudia Hauschildt-
Buschberger (Grüne/OÖ). Weiters forderte die Bundesrätin mittels
Entschließungsantrag, der in der Minderheit blieb, dass die
Möglichkeit zur Umwandlung bestehender Ehen in eingetragene
Partnerschaften und umgekehrt rechtlich verankert werden soll. Zwar
würden diese in der Praxis durchaus umgewandelt, es bestehe dabei
aber keine Rechtssicherheit für die Betroffenen, argumentierte sie.
Besonders unfair sei das für gleichgeschlechtliche Paare, die sich
vor dem Jahr 2019 verpartnert haben und vorab noch gar nicht die Wahl
hatten, welches Rechtsinstitut sie wählen.
Gesetz über EU-weite Zusammenarbeit von Strafrechtsbehörden
Mehrheitlich passierte den Bundesrat das “ Strafrechtliche EU-
Anpassungsgesetz 2025 „, das die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
innerhalb der EU weiter verbessern soll. Strafverfolgungsbehörden
sollen dadurch schneller und effizienter an Informationen über
Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen gelangen,
bei denen oft keine verlässlichen Identitätsdokumente vorliegen.
Möglich werden soll das durch ein zentralisiertes System „ECRIS-TCN“
(Europäisches Strafregisterinformationssystem – Drittstaatsangehörige
) mitsamt eindeutiger Identifizierungsmöglichkeit durch Speicherung
von Fingerabdrücken. Auf nationaler Ebene sind dafür
datenschutzrechtliche Rechtsgrundlagen erforderlich. (Fortsetzung
Bundesrat) pst/sox
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar