Wien (OTS) – Der Streit um die Bezeichnung „Emmentaler“ geht in die
nächste Runde:
Die EU-Kommission hat beschlossen, der von der Schweiz beantragten
Ursprungsbezeichnung für „Emmentaler“ auf europäischem Boden keine
Gültigkeit zu verleihen. Dagegen hat die Schweizer Seite Klage beim
Europäischen Gericht eingereicht. Nun stellt sich Österreich klar auf
die Seite der EU-Kommission – und hat offiziell einen Antrag auf
Zulassung als Streithelfer beim Gericht eingebracht.
Der zuständige Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig setzt sich
für den Erhalt des Begriffs ein: „Emmentaler ist in Österreich seit
Jahrzehnten ein Begriff für eine Käsesorte – nicht für eine Herkunft.
Ein Verbot, diesen Namen weiterhin zu verwenden, wäre ein massiver
Schaden für unsere heimische Käsewirtschaft. Ich habe daher
beauftragt, dass wir uns dem Verfahren als Streithelfer anschließen
und wir kämpfen jetzt auf dem Rechtsweg für unsere bäuerlichen
Betriebe und unsere Verarbeitungsbetriebe. Das gemeinsame Ziel ist,
dass es auch weiterhin Emmentaler aus Österreich gibt.“
Tatsächlich wird der Emmentaler in Österreich seit rund 90 Jahren –
mindestens seit dem Jahr 1936 – produziert und vermarktet. Allein im
Jahr 2023 wurden mehr als 13.700 Tonnen des beliebten Hartkäses
hergestellt. Sollte sich die Schweizer Klage durchsetzen, drohen
weitreichende Folgen: Künftig könnte dieser Käse aus Österreich nicht
mehr als „Emmentaler“ verkauft werden – selbst Begriffe wie
„Österreichischer Emmentaler“ könnten untersagt werden. Besonders
brisant: Die Regelung könnte rückwirkend bis zu fünf Jahre zurück
gelten.
Schweiz vs. EU – eine Frage des Ursprungs?
Die Schweiz hatte bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (
WIPO) erfolgreich beantragt, den Namen „Emmentaler“ als geschützte
Ursprungsbezeichnung registrieren zu lassen – mit dem Verweis auf das
Emmental im Kanton Bern. Mehrere Mitgliedstaaten – darunter neben
Österreich auch Deutschland, Frankreich, Polen und die Niederlande –
erhoben bei der EU-Kommission gegen die internationale Eintragung der
Bezeichnung „Emmentaler“ Einspruch. Der Grund: In der gesamten Union
wird „Emmentaler“ seit Jahrzehnten als Gattungsbegriff verwendet –
ähnlich wie „Gouda“ oder „Camembert“.
Totschnig betont: „Wir reden hier nicht nur über Etiketten. Es geht
um Arbeitsplätze, um Wertschöpfung im ländlichen Raum und um
Rechtssicherheit für unsere Betriebe. Wenn Begriffe, die sich seit
Generationen eingebürgert haben, plötzlich monopolisierbar werden,
wäre das ein fatales Signal. Wir produzieren in Österreich Emmentaler
von höchster Qualität und wollen das auch künftig absichern.“