SPÖ – Bundesrat beschließt einfacheren Zugang zu Spezieller Strafregisterbescheinigung

Wien (OTS) – Wer mit Kindern arbeitet, trägt große Verantwortung.
Daher verlangen
viele Einrichtungen von ihren Mitarbeiter:innen die „Spezielle
Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“, die
nachweist, dass keine einschlägigen Vorstrafen – etwa wegen sexueller
Gewalt – vorliegen. Der Zugang dazu ist bürokratisch und kostet. Das
soll sich nun ändern: Ein fraktionsübergreifender Antrag im Bundesrat
fordert, dass die Bescheinigung auch online über ID-Austria
beantragbar sein soll. Mitarbeiter:innen von Kinder- und
Jugendorganisationen soll sie künftig kostenlos zur Verfügung stehen.
„Wer mit Kindern arbeitet, verdient Respekt und Unterstützung – keine
bürokratischen Hürden und Zusatzkosten“, so Daniela Gruber-Pruner,
SPÖ-Kinderrechte-Sprecherin im Bundesrat. ****

Im Gegensatz zur allgemeinen Strafregisterbescheinigung kann die
spezielle Variante nicht online beantragt werden. Stattdessen ist ein
Termin bei der Bezirksbehörde nötig, inklusive persönlicher Abholung
und Vorlage eines Dienstgeberformulars. Die Gebühren schwanken
österreichweit zwischen 2,50 und 35 Euro. Da viele Organisationen
regelmäßige Erneuerungen verlangen, um ihre Kinderschutz-Konzepte
einzuhalten, summieren sich Aufwand und Kosten rasch.

„Diese Bescheinigung ist ein wichtiges Instrument für den
Kinderschutz, daher müssen wir den Zugang dazu erleichtern“, betont
SPÖ-Bundesrätin Daniela Gruber-Pruner. „Alles, was hilft, die
Ausstellung der speziellen Strafregisterbescheinigung für alle, die
mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, unbürokratischer und mit
weniger oder gar keinen Kosten zu machen, gehört unterstützt. Daher
handeln wir jetzt mit diesem Allparteienantrag“, so die ÖVP-
Bundesrätin und ehemalige Bundesratspräsidentin Andrea Eder-
Gitschthaler, die den Antrag ebenfalls gemeinsam mit allen anderen
Fraktionen einbringt.

Künftig soll die Bescheinigung auch online über ID-Austria
beantragbar sein und für Mitarbeiter:innen von Kinder- und
Jugendorganisationen kostenlos zur Verfügung stehen. Aufgekommen ist
das Thema bei einem Besuch der Mitglieder des Kinderrechte-
Ausschusses des Bundesrates in einem Salzburger Kinderschutz-Zentrum
im Rahmen der Salzburger Bundesratspräsidentschaft. Nach dem
Beschluss liegt der Ball bei der Bundesregierung, die die notwendigen
Anpassungen im Verfahren vornehmen soll. „Mit unserem gemeinsamen
Antrag wollen wir den Kinderschutz stärken und Ehrenamtliche durch
klare und einfache Verfahren entlasten. So geht ehrliche Politik, die
den Menschen etwas bringt“, so Gruber-Pruner und Eder-Gitschthaler. (
Schluss) mf/bj