Wien (OTS) – Der Verband alpiner Vereine Österreichs (VAVÖ) begrüßt
die
Unterstützung der alpinen Infrastruktur mit ihren Schutzhütten und
Wanderwegen für 2026/27 – weitere Schritte im Sinne einer
nachhaltigen Finanzierung werden über 2027 hinaus notwendig sein.
Der VAVÖ zeigt sich erfreut über die positive Entwicklung. Nach
intensiven Gesprächen und der erfolgreichen Kampagne „Notruf aus den
Alpen“ mit über 100.000 Unterstützenden wird die alpine Infrastruktur
für die Jahre 2026/27 zusätzlich unterstützt. Die Mittel werden von
ursprünglich 3,72 Millionen Euro auf 7,72 Millionen Euro erhöht. Mit
seinen rund 920.000 Mitgliedern und 35.000 Ehrenamtlichen sieht der
VAVÖ darin ein wichtiges Zeichen der Anerkennung für die dramatische
Situation der 272 alpinen Schutzhütten und 50.000 Kilometer
Wanderwege.
Zwtl.: Anerkennung statt Wermutstropfen
Bereits 2024 hatte die damalige Bundesregierung auf die Kampagne
„Notruf aus den Alpen“ mit einem Soforthilfepaket in Höhe von 3
Millionen Euro reagiert, mit dem erste wichtige Rettungsmaßnahmen auf
mehreren Schutzhütten umgesetzt werden konnten. Die nun erfolgte
Unterstützung der Bundesregierung für 2026/27 führt diesen
eingeschlagenen Weg fort.
Zwtl.: Alpine Infrastruktur – essenziell für Österreich
„Diese Entwicklung bestätigt unsere Strategie des konstruktiven
Dialogs mit der Politik. Auch die neue Bundesregierung hat anerkannt,
dass unsere Hütten und Wege nicht nur kulturelles Erbe und
identitätsstiftend sind, sondern auch wirtschaftliche Grundlage für
den Tourismus und die regionale Wertschöpfung und somit ein wichtiger
Faktor für die Volksgesundheit und den Breitensport“, betont VAVÖ-
Präsident Mag. Gerald Dunkel-Schwarzenberger. „Mit dieser
Unterstützung für die Jahre 2026/27 können wir einige der
dringlichsten Sanierungsarbeiten für das Zukunftsprojekt
„Schutzhütten und Wege“ umsetzen. An dieser Stelle möchten wir uns
bei Staatssekretärin Zehetner bedanken, der wir die Bedeutung der
Probleme im Zusammenhang mit dem Erhalt der Schutzhütten und Wege bei
einem gemeinsamen Besuch auf der Sonnschienhütte verdeutlichen
konnten.“
Zwtl.: Planbar und sicher – auch in Zukunft
Bei allem Verständnis für die Budgetsituation weist der VAVÖ
weiterhin mit klaren Worten darauf hin, dass die im Zuge der Petition
dokumentierte und formulierte Forderung von 95 Millionen Euro für die
langfristige Sicherung der alpinen Infrastruktur von essenzieller
Bedeutung ist. „Die aktuellen Schritte sind wichtig und richtig, aber
sie können nur der Anfang eines umfassenden Rettungspaketes sein“,
erklärt VAVÖ-Vizepräsident Mag. Günter Abraham und ergänzt: „Die
aktuelle Verdopplung der Mittel kann besonders vordringliche
Maßnahmen teilweise abdecken. Für die Umsetzung weiterer notwendiger
Maßnahmen ist aber ein vereintes Commitment der Bundesregierung
notwendig, für das wir uns in bewährt konstruktiver Manier einsetzen
werden. Unsere 35.000 Ehrenamtlichen leisten einen enormen Beitrag –
sie verdienen planbare Unterstützung: Für ihre und unsere Sicherheit
am Berg.“
Zwtl.: Gemeinsam am Berg, statt einsam im Tal
Ein ressort- und parteiübergreifender Schulterschluss muss daher
Perspektiven für das Zukunftsprojekt „Schutzhütten & Wege“ schaffen,
um die nachhaltige Sicherung dieser für Österreich so wichtigen
alpinen Infrastruktur zu gewährleisten. Der VAVÖ wird weiterhin den
konstruktiven Dialog mit allen politischen Kräften suchen, um das
gemeinsame Ziel einer nachhaltigen Finanzierung der alpinen
Infrastruktur zu erreichen.
Zwtl.: Wichtige Informationen zur Förderung
–
Wer ist berechtigt : Gemeinnützige, alpine Vereine, die
ordentliches Mitglied des Verbandes alpiner Vereine Österreichs (VAVÖ
) sind, oder die einer Dachorganisation angehören, die in Summe mehr
als 10.000 natürliche Personen als Mitglieder repräsentiert. Diese
Vereine bzw. Dachorganisationen müssen alpinhistorische Bedeutung
haben und ein entsprechend langes Wirken im öffentlichen Interesse
nachweisen können. Die förderungswerbende Person verfügt über
mindestens eine förderungswürdige alpine Schutzhütte in Österreich.
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Es gilt kein first-come-first-serve-Prinzip ; die
Förderungsgewährung erfolgt gemäß Punkt 1.9.7 und 2.7 der
Sonderrichtlinie im Anschluss an ein „Auswahlverfahren“, das auf
qualitative Kriterien abstellt. Die Projekte müssen eine
Mindestpunkteanzahl erreichen und werden den Punkten entsprechend
gereiht.
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Die Sonderrichtlinie ist unter
https://www.ama.at/getattachment/ae284fb0-452a-4061-aaf4-
11228057473e/SRL_LE-Projektfoerderungen_Tourismus_idF_2024-09-20.pdf
abrufbar.
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Weitere wichtige Details sowie das Merkblatt finden sich auf der
Website der AMA: https://www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen/73-16-
bmaw-tourismus/das-wichtigste-im-ueberblick