Al-Hogail dankt der Führung für die Genehmigung der aktualisierten Verordnung über den Immobilienbesitz von Nicht-Saudis durch den Ministe

Riyadh, Saudi-Arabien (OTS) – Seine Exzellenz Herr. Majed bin
Abdullah Al-Hogail, Minister für
Gemeinden und Wohnungsbau und Vorsitzender der Real Estate General
Authority (REGA), sprach dem Kustos der beiden Heiligen Moscheen,
König Salman bin Abdulaziz Al Saud, und Seiner Königlichen Hoheit,
dem Kronprinzen, seinen aufrichtigen Dank für die Genehmigung der
aktualisierten Verordnung über das Eigentum von Nicht-Saudis an
Immobilien durch den Ministerrat während dessen Sitzung am Dienstag,
den 8.07.2025, aus.

Seine Exzellenz erklärte, dass die Genehmigung der aktualisierten
Verordnung durch den Ministerrat zu diesem Zeitpunkt eine Fortsetzung
der Reformen der Immobiliengesetzgebung sei, die auf die Entwicklung
des Sektors und die Förderung ausländischer Direktinvestitionen
abziele. Dies wird dazu beitragen, das Angebot an Immobilien zu
erhöhen, indem Investoren und Immobilienentwicklungsunternehmen auf
den saudischen Markt gelockt werden, und so die Bemühungen um ein
ausgewogeneres Immobilienökosystem unterstützen.

Er fügte hinzu, dass die Verordnung alle wirtschaftlichen und
investitionsbezogenen Aspekte sorgfältig berücksichtigt und
Immobilieneigentum unter bestimmten Bedingungen in Makkah und Madinah
erlaubt.

Er wies darauf hin, dass die aktualisierte Verordnung sowohl
natürlichen als auch juristischen Personen – einschließlich im
Königreich ansässigen Personen mit Rechtsstatus und Nichtansässigen –
den Besitz von Immobilien in Saudi-Arabien unter Einhaltung
bestimmter Vorschriften und Bedingungen erlaubt.

Gemäß der aktualisierten Verordnung ist die REGA damit betraut,
die geografischen Gebiete vorzuschlagen, in denen Nicht-Saudis
Immobilien besitzen oder andere dingliche Rechte erwerben können. Die
REGA wird die Durchführungsbestimmungen des aktualisierten Systems
innerhalb von 180 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auf
der Plattform für öffentliche Konsultationen (Istitlaa)
veröffentlichen. Die Verordnung soll, wie vorgesehen, im Januar 2026
in Kraft treten. In den Durchführungsverordnungen werden die
Verfahren für den Erwerb von Immobilienrechten durch Nicht-Saudis,
die Anforderungen für die Durchsetzung der Bestimmungen der
Verordnung gegenüber Nicht-Saudis sowie alle relevanten
Umsetzungsdetails unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und
sozialen Dimensionen festgelegt.

Es ist auch erwähnenswert, dass die aktualisierte Verordnung mit
den Bestimmungen des Premium Residency Law, den Vorschriften über den
Immobilienbesitz von Bürgern der Mitgliedsstaaten des Golf-
Kooperationsrates (GCC) zu Wohn- und Investitionszwecken und anderen
geltenden Gesetzen übereinstimmt, die Nicht-Saudis das Privileg
gewähren, Immobilien zu besitzen und andere damit verbundene Rechte
zu erwerben.

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aktualisierten-verordnung-uber-den-immobilienbesitz-von-nicht-saudis-
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