Wien (OTS) – Mit deutlicher Kritik auf die Blockade des von der FPÖ
eingebrachten
Verlangens zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses reagierte
heute FPÖ-Klubobmann-Stellvertreter NAbg. Mag. Norbert Nemeth: „Der
Geschäftsordnungsausschuss hat zu unserem Bedauern einen Beschluss
mit den Stimmen der Ampel-Koalition gefasst, wonach unser Verlangen
unzulässig sei.“ Dieser Beschluss sei weder politisch noch rechtlich
haltbar: „Es wird behauptet, es sei kein inhaltlicher, personeller
oder zeitlicher Zusammenhang zwischen den beiden Themenblöcken
erkennbar. Das ist falsch, zumal sich der Zusammenhang bereits aus
dem Betreff ergibt und selbsterklärend ist. Da wie dort geht es
darum, ob eine unzulässige Einflussnahme durch die ÖVP stattgefunden
hat.“
Auch der Vorwurf, das Verlangen sei nicht ausreichend begründet,
sei unhaltbar: „Das ist erstens wieder falsch und zweitens rechtlich
irrelevant, zumal es in der Geschäftsordnung überhaupt keine
Begründungspflicht für solche Verlangen gibt. Es wird moniert, dass
das Erledigungsverfahren nicht abgeschlossen sei, ehe das
Einleitungsverfahren – das jetzt blockiert wird – begonnen hat. Das
ist hanebüchen!“ Dass die Untersuchungsziele nicht genannt seien,
wies Nemeth ebenso zurück: „Auch das ist hanebüchen, weil das
Untersuchungsziel eines jeden Untersuchungsausschusses die Klärung
einer politischen Verantwortung ist.“
Besonders brisant sei, dass gegen den FPÖ-Antrag nun Argumente
vorgebracht würden, die in der Vergangenheit von der ÖVP selbst
verwendet und damals nicht beanstandet worden seien: „Es sei, so die
Ampel, nicht in Ordnung, das Verhalten von ‚mit der ÖVP verbundenen
Personen‘ untersuchen zu wollen. Ich verweise auf das Verlangen der
ÖVP aus der letzten Gesetzgebungsperiode, in dem genau diese
Formulierung im Hinblick auf SPÖ und FPÖ verwendet wurde. Damals war
das zulässig – und plötzlich soll es unzulässig sein?“ Auch in Bezug
auf den Kritikpunkt, wonach staatsanwaltschaftliches Handeln
untersucht werden solle, gelte dasselbe Maß: „Wenn es gegen SPÖ und
FPÖ geht, ist das in Ordnung. Wenn es gegen die ÖVP geht, dann
nicht.“
„Die ÖVP unterstellt uns etwas, was sie selbst getan hat. Sie
sagt, unser Verlangen sei falsch, weil wir zwei Themen verbinden, die
nichts miteinander zu tun hätten. Dabei übersieht sie, dass der
Geschäftsordnungsausschuss das ÖVP-Verlangen vom Dezember 2023 auf
Einsetzung des sogenannten ‚Rot-Blauen Machtmissbrauch-
Untersuchungsausschusses‘ für gänzlich zulässig befunden hat –
obgleich damals zwei Dinge verbunden wurden, die tatsächlich nichts
miteinander zu tun hatten – nämlich die SPÖ und die FPÖ. Es scheint,
als gäbe es in diesem Haus zwei Geschäftsordnungen: eine für die ÖVP
und eine für alle anderen. Allein dieser Missstand beweist, wie
berechtigt unser Verlangen ist“, so Nemeth abschließend.