FPÖ – Stefan: „Eheverbote sind Eingeständnis der negativen Folgen der Masseneinwanderung auf die Gesellschaft“

Wien (OTS) – „Künftig sollen Eheschließungen oder eingetragene
Partnerschaften von
unter 18-Jährigen sowie zwischen Verwandten vierten Grades rechtlich
nicht mehr möglich sein. Dieser Gesetzesvorschlag ist ganz
offensichtlich die Reaktion der Regierungsparteien auf die massive,
ungeregelte Zuwanderung von Menschen, die aus kulturfremden Ländern
kommen und einen ganz anderen Zugang zur Gesellschaft haben. Es ist
darüber hinaus das durchaus bemerkenswerte Eingeständnis, dass diese
illegale Einwanderung eben keine Bereicherung ist, wie es andere
Parteien die Österreicher so gerne glauben lassen wollen, sondern
dass sie sehr wohl negative Auswirkungen hat – auch auf den
Zusammenhalt unserer Gesellschaft und unsere Heimat“, betonte heute
FPÖ-Justizsprecher NAbg. Harald Stefan in seiner Rede im Nationalrat.

Diese Novelle sei, so Stefan, allerdings auch aus einem anderen
Grund durchaus bemerkenswert: „Die Änderungen im Ehe- bzw. im Recht
der eingetragenen Partnerschaft entsprechen dem, was in den
Regierungsverhandlungen zwischen FPÖ und ÖVP im Jänner dieses Jahres
bereits so akkordiert war. Die ‚bunte Koalition‘ legt damit, als
einen ihrer ersten Gesetzesentwürfe im Bereich Justiz, etwas vor, was
wir Freiheitliche bereits vereinbart hatten.“

Drittens sei es bemerkenswert, dass dieses Verbot der
Eheschließungen von Verwandten vierten Grades einem offensichtlich
konservativen Weltbild unterliege und ausgerechnet von einer SPÖ-
Justizministerin vorgelegt werde, deren Partei sich durch und durch
dem LGBTIQ-Lobbyismus samt einer sozial konstruierten Definition der
Geschlechter verschrieben habe. Stefan: „Dieses Gesetz zielt
logischerweise auf Beziehungen zwischen Mann und Frau ab. Denn der
Hintergrund ist doch, dass bei Kindern aus Verbindungen von
Verwandten vierten Grades die Gefahr groß ist, dass Erbkrankheiten
auftreten. Mit dieser Novelle wandeln SPÖ, ÖVP und Neos im Übrigen
auch auf den Spuren der katholischen Kirche, die in ihrem Codex Iuris
Canonici bereits im Jahr 1983 Ehen für Verwandte bis zum vierten Grad
für ungültig erklärt hat.“

„Wir Freiheitliche haben dieser Novelle jedenfalls gern
zugestimmt, weil wir uns in unserer Einstellung zur Ehe als Grundlage
für eine Familie, aus der Kinder entstammen können, bestätigt sehen
und dieses Gesetz auf dieser Geisteshaltung basiert“, erklärt der FPÖ
-Justizsprecher abschließend.