Verbot von aromatisierten Tabaksticks im Nationalrat einstimmig beschlossen

Wien (PK) – Gemäß einer EU-Richtlinie dürfen „erhitzte
Tabakerzeugnisse“ künftig
kein Aroma mehr enthalten. Für Zigaretten und für Tabak zum
Selbstdrehen gilt das jetzt schon. Die diesbezügliche
Regierungsvorlage wurde heute nun auch im Nationalrat einstimmig
beschlossen. Von der Neuregelung konkret betroffen sind die
sogenannten Tabaksticks, die in den entsprechenden Erhitzungsgeräten
verwendet werden und in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen
erhältlich sind.

Mit der nun vorliegenden Lösung konnte ein EU-Vertragsverletzungs
-verfahren abgewendet werden, da die Umsetzung der europäischen
Vorgaben in Österreich seit zwei Jahren ausständig gewesen sei, hob
Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig hervor. Sie erwartete
sich davon deutliche Fortschritte in den Bereichen Jugendschutz und
Gesundheit; dennoch müssten aber weitere Schritte folgen. Nach der
„Pflicht“ werde im Herbst dann die „Kür“ folgen, kündigte
Königsberger-Ludwig an.

Weiters beschloss der Nationalrat mit den Stimmen aller
Fraktionen einen Antrag der Koalitionsparteien, der auf die
Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln abzielt. Der im
Jahr 2023 beschlossene Infrastruktursicherungsbeitrag, der von
Arzneimittel-Großhändlern für Produkte, die unter der
Kostenerstattungsgrenze liegen, beantragt werden kann, soll daher um
Jahre verlängert werden. Allerdings reduziert sich der Betrag pro
Packung ab September 2025 von 0,28 Ꞓ auf 0,13 Ꞓ.

Erhitzte Tabakerzeugnisse künftig auch ohne Aroma

Entsprechend den EU-Vorschriften wird das bereits für Zigaretten
und für Tabak zum Selbstdrehen geltende Verbot nun auf sämtliche
erhitzte Tabakerzeugnisse mit charakteristischem Aroma (Tabaksticks)
ausgeweitet. Von der Regelung nicht erfasst sind etwa die E-
Zigaretten, bei denen eine – nikotinhaltige oder nikotinfreie –
Flüssigkeit (Liquid) verdampft wird.

Verschärft werden auch die Kennzeichnungsbestimmungen. Sofern es
sich bei den Produkten um „Rauchtabakerzeugnisse“ handelt, soll es
keine Ausnahmen mehr bei der Verpflichtung zu
„Informationsbotschaften“ sowie „gleichen kombinierten
gesundheitsbezogenen Warnhinweisen“ geben, so wie das auch bereits
verpflichtend für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen
vorgeschrieben ist. Bereits produzierte oder in Verkehr gebrachte
Produkte können bis spätestens 31. Mai 2026 noch verkauft werden.

Einhellige Zustimmung der Fraktionen zum Ausbau des
Nichtraucherschutzes

Da die gesundheitlichen Auswirkungen durch das Rauchen verheerend
seien, unterstütze auch seine Fraktion die Regierungsvorlage,
konstatierte Gerhard Kaniak (FPÖ). Man schätze, dass allein in Europa
rund 700.000 Todesfälle und 27 % der Krebserkrankungen auf das
Rauchen zurückzuführen seien. Österreich nehme dabei auch eine
unrühmliche Position ein, da der Anteil an Raucher:innen 2 % über dem
EU-Durchschnitt liege. Wichtig wäre es nun, auch eine Regelung für
die vielen anderen nikotinhältigen Produkte zu finden, wie z.B. für
die Liquids oder die Nikotinbeutel (Pouches). Dabei sollte aber eine
Lösung mit Hausverstand angestrebt werden, wünschte sich Kaniak.
Außerdem sollten erwachsene Menschen weiterhin selbst entscheiden
können, wie sie ihr Leben gestalten wollen, unterstrich Peter Wurm (
FPÖ), der vor einem „Raucher-Bashing“ warnte.

Auch Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ) machte in der Debatte über
die Novellierung des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw.
Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG) darauf aufmerksam, dass laut WHO
mehr als sieben Millionen Menschen pro Jahr direkt an den Folgen des
Tabakkonsums sterben würden. Auch wenn die Zeiten, wo noch überall
geraucht worden sei, der Vergangenheit angehören, müsse man auf neue
Entwicklungen reagieren. Oft würden gerade Jugendliche durch
aromatisierte Produkte animiert, mit dem Rauchen zu beginnen. Seine
Fraktionskollegin Petra Tanzler merkte noch an, dass das
Verkaufsvolumen derartiger Produkte in den letzten Jahren stark
zugenommen habe. Wichtig sei auch, dass die Kennzeichnungs-
bestimmungen verschärft werden.

Kira Grünberg (ÖVP) legte ebenso ihren Fokus auf den Schutz der
Jugendlichen vor dem Rauchen, da diese Gruppe zunehmend Tabakprodukte
konsumiere. Die gesundheitlichen Auswirkungen seien gravierend,
betonte Grünberg, in Österreich würden 14.000 Menschen pro Jahr an
den Folgen des Rauchens sterben. Da es keine „harmlosen“ Formen des
Konsums gebe und Aromen wie Minze, Mango oder Vanille die
Schädlichkeit der Produkte verschleiern würden, sei sie froh darüber,
dass nun weitere Maßnahmen gesetzt werden.

Fiona Fiedler (NEOS) räumte ein, dass mit der vorliegenden
Novellierung „nicht sehr viel gemacht werde“. Es werde ein erster
notwendiger Schritt gesetzt, um eine Gleichstellung zwischen
Zigaretten und erhitzten Tabakerzeugnissen bezüglich der Aromen zu
schaffen. Keine Einschränkungen gebe es jedoch etwa bei den Vapes,
die vor allem bei Jugendlichen beliebt seien. In Österreich gebe es
ihrer Meinung nach daher noch viel Aufholbedarf, vor allem was die
Gesundheitskompetenz und die Prävention angehe. So seien im letzten
Jahr rund 4.000 Menschen an Lungenkrebs gestorben, zeigte Fiedler
auf.

Zustimmung zur Novelle kam auch von den Grünen, die sich aber
noch viel weitreichendere Regelungen gewünscht hätten. Dazu hätte
schon der frühere Minister Rauch einen Entwurf zum Tabak- und
Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz ausgearbeitet, der
nicht nur die E-Zigaretten und Pouches geregelt, sondern auch ein
Rauchverbot an Spielplätzen umfasst hätte, führte Ralph Schallmeiner
(Grüne) ins Treffen. Es gebe auch schon Fälle, wo durch das
Wegschmeißen von Einweg-Vapes Brände ausgelöst worden seien. Diese
müssten seiner Ansicht nach generell verboten werden. All diese
Forderungen lagen auch in zwei von ihm im Laufe der Sitzung
eingebrachten Entschließungsanträgen vor, die aber keine Mehrheit
fanden.

Arzneimittel: Infrastruktursicherungsbeitrag wird in reduzierter
Form um drei Jahre verlängert

Im Sinne der Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln
wurde im Jahr 2023 der Infrastruktursicherungsbeitrag beschlossen.
Dieser kann von Arzneimittel-Großhändlern für jede in Apotheken
abgegebene Handelspackung beantragt werden, sofern der Preis unter
der Kostenerstattungsgrenze liegt. Die Koalitionsparteien haben nun
einen Initiativantrag vorgelegt, der eine Herabsetzung des
Infrastruktursicherungsbeitrags von 0,28 Ꞓ auf 0,13 Ꞓ pro
Handelspackung vorsieht und einstimmig angenommen wurde. Zur Erhöhung
der Planungssicherheit soll dieser jedoch drei Jahre lang, also bis
zum 31. August 2028 gelten.

Tägliche Information zu gelagerten Arzneispezialitäten und
Wirkstoffen

Weiters umfasst der Antrag den Aufbau eines Monitoringsystems,
das zur Früherkennung von Lieferengpässen und der
gesundheitspolitischen Steuerung im Bereich von Arzneimitteln
herangezogen werden soll. Ab 1. Jänner 2026 sind sogenannte
Arzneimittel-Vollgroßhändler dazu verpflichtet, das Ministerium, das
Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen und den Dachverband der
Sozialversicherungsträger täglich über eine elektronische
Schnittstelle Daten zu gelagerten Arzneispezialitäten und Wirkstoffen
zur Verfügung zu stellen (z. B. Anzahl der Packungen, bestellte
Mengen, durchschnittlicher Monatsbedarf, Angaben zur Lieferfähigkeit)
. Diese Bereitstellung von Lagerstandsdaten sei Voraussetzung für den
Aufbau eines Monitoringsystems zur Früherkennung von Lieferengpässen
und der gesundheitspolitischen Steuerung im Bereich von
Arzneimitteln, ist den Erläuterungen zu entnehmen.

FPÖ: Infrastruktursicherungsbeitrag muss deutlich erhöht werden

Gerhard Kaniak (FPÖ) sprach von einem wichtigen Beschluss, der
sich hinter einem „etwas sperrigen Titel“ verbergen würde. Von dem
Antrag betroffen seien nämlich rund 80 Millionen
Medikamentenpackungen. Die Intention der Initiative wäre die
Sicherstellung der Versorgung mit sehr günstigen Arzneimitteln, was
aber mit der nun gefundenen Lösung wohl nicht erreicht werde,
bezweifelte der freiheitliche Gesundheitssprecher. Denn allein in den
letzten zwei Jahren hätten sich beispielsweise die Lohnkosten um rund
15 % oder die Ausgaben für Dieselbenzin um 30 % erhöht. Der
Infrastruktursicherungsbeitrag müsste daher deutlich erhöht oder
zumindest an die Inflation angepasst werden, um eine kostendeckende
Lagerung und einen kostendeckenden Vertrieb zu gewährleisten,
forderte Kaniak. Der von ihm dazu eingebrachte Abänderungsantrag fand
bei der Abstimmung keine Mehrheit.

Monitoringsystem soll Medikamentenengpässe verhindern

Ralph Schallmeiner (Grüne) erinnerte daran, dass der
Infrastruktursicherungsbeitrag schon unter der Vorgängerregierung
eingeführt wurde, um Medikamentenengpässen entgegenzuwirken. Er
hoffe, dass mit dem nun vorgesehenen 13 Cent das Auslangen gefunden
werden könne. Für wichtig erachtete er das neue Monitoringsystem, das
nun in ein Gesetz gegossen werde. Erneut plädierte er für die
Einführung der sogenannten Wirkstoffverschreibung.

Der Infrastruktursicherungsbeitrag sei nicht dazu gedacht
gewesen, sämtliche Lohn- und Preiserhöhungen für alle Zeiten
abzudecken, gab Michael Seemayer (SPÖ) in Richtung der Freiheitlichen
zu bedenken. Er erläuterte die zentralen Inhalte der Gesetzesänderung
und wies unter anderem darauf hin, dass ab 2026 ein Monitoringsystem
etabliert werde, um eine bessere Steuerung der Arzneimittel zu
ermöglichen. Durch die Verlängerung des
Infrastruktursicherungsbeitrags um drei Jahre werde zudem die
Planungssicherheit erhöht, bekräftigte Verena Nussbaum (SPÖ).

Fiona Fiedler (NEOS) begrüßte die Etablierung einer besseren
Datenbasis im Bereich der Arzneimittel, denn der „nächste Winter
komme bestimmt“. Auch Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) hob die Einführung
des Monitoringsystems hervor, das aktuelle Informationen über
Lieferbestände und auch über mögliche Engpässe bei Arzneimitteln
bereitstellen werde.

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig begrüßte die
Fortführung des Infrastruktursicherungsbeitrags, weil damit das Ziel
verfolgt werde, die Verfügbarkeit von Medikamenten sicherzustellen
und Lieferengpässe zu vermeiden. Die Höhe des Betrags sei das
Ergebnis von intensiven Verhandlungen gewesen, berichtete sie. Im
Gegenzug habe der Pharmagroßhandel auch Planungssicherheit für drei
Jahre erhalten. Sie denke, dass damit ein wirklich guter
Verhandlungserfolg erzielt werden konnte. Wichtig sei aus ihrer
Sicht, dass zum ersten Mal nun ein Monitoringsystem eingerichtet
werde, wodurch man Einblick in rund 80 % des Arzneimittelhandels
erhalten werde. (Fortsetzung Nationalrat) sue

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
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