Wien (OTS) – Jährlich zur Sommerreisezeit erreichen die
Rechtsberatung des ÖAMTC
vermehrt Anfragen rund um Unfälle mit Mietautos: „Ein solches
Ereignis, noch dazu im Urlaub, ist natürlich besonders ärgerlich.
Umso wichtiger ist es, die notwendigen Maßnahmen zu kennen, um für
den Ernstfall gerüstet zu sein“, weiß Nikolaus Authried, Jurist aus
der ÖAMTC-Rechtsberatung. “Darüber hinaus ist die gewählte
Versicherungsvariante entscheidend. Denn bei mangelnder Absicherung
können mitunter horrende Kosten entstehen.”
Zwtl.: Erste Schritte nach dem Unfall – das ist zu beachten
Auch bei einem Unfall mit dem Mietwagen gilt es, kühlen Kopf zu
bewahren: Warnweste anziehen, Unfallstelle absichern, bei schwereren
Unfällen einen Notruf absetzen und den Verletzten Erste Hilfe
leisten. „Sind alle Unfallbeteiligten mit dem Schrecken und
Blechschäden davongekommen, ist es meist trotzdem notwendig, umgehend
die Autovermietung und die Polizei zu informieren. Andernfalls könnte
im Nachhinein der Versicherungsschutz erlöschen“, warnt der ÖAMTC-
Rechtsberater. Je nach Land und Autovermieter bzw. Versicherung kann
auch bereits bei bloßen Sachschäden ein Polizeibericht gefordert
werden.
„Besonders wichtig ist auch, Unfallort und Schäden mit Fotos zu
dokumentieren“, so der Club-Jurist. Wenn leicht möglich, kann man das
Fahrzeug auch zur nächsten Schadenbegutachtungsstelle bringen. „Bei
Rückgabe des Mietwagens muss der Vermieter einen Schadensbericht
ausstellen, unterschreiben und dem:der Mieter:in eine Kopie
übergeben“, hält Nikolaus Authried fest. Keinesfalls sollte man
Dokumente unterschreiben, deren Inhalt man nicht versteht, geschweige
denn falsche Angaben oder Schuldeingeständnisse.
Zwtl.: Ein Fall aus der Praxis – ÖAMTC-Rechtsberatung leistet
juristische Nothilfe
Clubmitglied F. kontaktierte telefonisch die ÖAMTC-Rechtsberatung
via Schutzbrief-Nothilfe: Herr F. war gerade mit einem Mietwagen in
Italien unterwegs und wurde in einen Unfall verwickelt. Wer den
Unfall verschuldet hatte, war nicht ganz klar. Glück im Unglück: Es
wurde niemand verletzt – entstanden war ein Sachschaden mit einigen
Kratzern an den Autos. Das Mitglied bat den ÖAMTC daraufhin um rasche
Auskunft, was nun weiter zu tun sei.
Über die juristische Nothilfe gab eine Rechtsberaterin des Clubs
sofort die wichtigsten Informationen zum weiteren Vorgehen durch: Die
Juristin empfahl dem Mitglied, zuerst die Autovermietung zu
informieren und mit dieser abzuklären, ob auch die Polizei
verständigt werden sollte – da Vermieter das in ihren Bedingungen oft
vorsehen. Zudem riet die ÖAMTC-Rechtsexpertin, sofort Fotos zu machen
– von der Unfallstelle samt umgebenden Straßenraum und natürlich den
entstandenen Schäden – sowie sich nach der Rückkehr nach Österreich
an die Rechtsberatung des Clubs zu wenden, um mögliche Ansprüche
abzuklären, was Herr F. nach seinem Italien-Urlaub dann auch tat.
Zwtl.: Welche Versicherung zahlt was?
Wer mit einem Mietwagen unverschuldet in einen Unfall verwickelt
wird, hat wenig zu befürchten: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des
Unfallgegners muss für den verursachten Schaden am Mietauto
aufkommen. Abgewickelt wird dies von der Autovermietung. „Auf gar
keinen Fall sollte man den beschädigten Mietwagen in Eigenregie
abschleppen oder reparieren lassen“, warnt ÖAMTC-Rechtsberater
Authried. Falls man selbst oder Mitfahrer:innen bei einem
fremdverschuldeten Unfall verletzt wurden, besteht ebenfalls Anspruch
gegen die Versicherung des Unfallgegners.
Anders sieht es aus, wenn man den Unfall selbst verursacht: Die
Kfz-Haftpflicht der Mietwagenfirma übernimmt zwar alle Sachschäden an
beteiligten Fremdfahrzeugen, Insass:innen sowie umliegender
Infrastruktur (z. B. Straßenschilder). Aber: „Die Kosten für die
Reparaturen am Mietwagen selbst werden durch die
Haftpflichtversicherung nicht gedeckt. Dafür kommt nur eine Vollkasko
-Versicherung auf“, erklärt Authried. „Daher empfehlen wir auch, bei
der Mietwagenbuchung immer eine solche mit abzuschließen – am besten
ohne Selbstbehalt (0 Euro). Denn nichts ist teurer, als im Falle
eines Unfalls für den kompletten Schaden aufkommen zu müssen“, betont
der ÖAMTC-Rechtsberater.
Bei Unklarheiten oder Problemen in puncto Mietwagen stehen die
Jurist:innen der ÖAMTC-Rechtsberatung als Ansprechpartner zur
Verfügung – kostenlos und exklusiv für Mitglieder.
Juristische Nothilfe rund um die Uhr: Bei Notfällen, die einer
sofortigen Unterstützung bedürfen (etwa nach einem Verkehrsunfall
oder bei Problemen mit der Polizei im Ausland) sind die ÖAMTC-
Jurist:innen auch in der Nacht, an Wochenenden oder Feiertagen unter
der Nummer des Schutzbrief-Notrufs (+43 (0)1 25 120 00) erreichbar.
Alle Infos und Kontaktmöglichkeiten unter
www.oeamtc.at/rechtsberatung .
Eine Rechtsschutzversicherung erleichtert im Streitfall die
Rechtsdurchsetzung.
Tipp: In der ÖAMTC „Meine Reise“ App hat man alle wichtigen
Informationen stets griffbereit zur Hand – inkl. nützlichen Download-
Vorlagen wie dem Europäischen Unfallbericht und den dazugehörigen
Übersetzungshilfen, verschiedenen Tipps zum Reise-Recht und der
Möglichkeit, Nothilfe online anzufordern. www.oeamtc.at/meinereise
Zudem gibt es in der ÖAMTC-Broschüre Alles für meine Reise alle
wichtigen Infos zum Thema Unfall im Ausland. Die Broschüre enthält
ebenso einen Europäischen Unfallbericht und liegt an allen
Stützpunkten des ÖAMTC zur Abholung bereit.
Aviso an die Redaktionen: Bildmaterial zur Aussendung steht unter
www.oeamtc.at/presse zum Download zur Verfügung.