Wien (OTS) – “Das U-Ausschuss-Verlangen der FPÖ ist im gestrigen
Geschäftsordnungsausschuss glatt durchgefallen. Die
Verfassungskonformität ist nicht gegeben, das bedeutet für die FPÖ:
Nicht genügend, setzen”, so ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger. Aus
Sicht der Koalitionsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS entspricht das
Verlangen nicht einmal in Ansätzen den verfassungsrechtlichen
Anforderungen, “womit die Grundlage für einen parlamentarischen
Untersuchungsausschuss fehlt”. Nun sei es der FPÖ unbenommen, den Weg
zum Verfassungsgerichtshof zu beschreiten, so Hanger, der weiter
klarstellt: “Effizienter wäre es jedoch, wenn man sich im FPÖ-Klub
nochmals hinsetzt und den Untersuchungsgegenstand insoweit
überarbeitet, damit er den verfassungsrechtlichen Vorgaben auch
entspricht.” Dann würde einem U-Ausschuss nichts im Wege stehen.
“Wir als Volkspartei bekennen uns klar zu Transparenz und
Rechtsstaatlichkeit. Dazu gehört auch, die Verfassung zu respektieren
und ihre Regeln zu befolgen”, so der ÖVP-Mandatar. Die
Verfahrensordnung sei in Hinblick auf den Untersuchungsgegenstand
klar: Dieser hat sich auf einen abgeschlossenen Vorgang der
Vollziehung des Bundes zu beziehen, muss klare zeitliche
Eingrenzungen beinhalten und auf konkrete Sachverhalte abzielen. “Das
Verlangen der FPÖ ist unbestimmt und schwammig. Es vereint zwei
völlig verschiedene Untersuchungen, weil man sich innerhalb der FPÖ
nicht auf ein Thema einigen konnte. Streitigkeiten innerhalb des FPÖ-
Klubs aufzulösen ist aber nicht Aufgabe parlamentarischer
Untersuchungsausschüsse. Der Geschäftsordnungsausschuss hat das
Verlangen daher folgerichtig für gänzlich unzulässig erklärt”,
unterstreicht Hanger. Ein Untersuchungsausschuss sei “das schärfste
Kontrollinstrument des österreichischen Parlamentarismus”,
dementsprechend sei es mit Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit und auf
Grundlage der Verfassung einzusetzen.
Was das Thema der Live-Übertragungen aus U-Ausschuss-Sitzungen
betreffe, so fordert der ÖVP-Abgeordnete die Freiheitlichen einmal
mehr dazu auf “endlich einen konkreten Vorschlag zu machen, dem ein
gesundes Gleichgewicht zwischen Transparenz und Schutz der
Grundrechte innewohnt”. Das reine Polemisieren der FPÖ sei zu wenig,
wenn sie sich und ihre Forderungen selbst ernst nehmen wolle.
Abschließend sagt Hanger: “Wir stehen für parlamentarische Arbeit im
Zeichen der Menschen und unseres Landes. Dazu gehört auch die
Aufklärungsarbeit in Untersuchungsausschüssen. Die FPÖ ist nun am
Zug, ihr mangelhaftes Verlangen auf rechtlich solide Beine zu stellen
– dann kann die Aufklärungsarbeit auch rasch beginnen.” (Schluss)