Wien (OTS) – Erstmals gibt es in Österreich eine gesetzlich
verankerte
Hitzeschutzverordnung: Die younion _ Die Daseinsgewerkschaft begrüßt
dieses neue Regelwerk als entscheidenden Schritt zur Verbesserung des
Arbeits- und Gesundheitsschutzes für alle Beschäftigten, die im
Freien arbeiten. Damit gibt es endlich Rechtssicherheit für
Beschäftigte und klare Vorgaben für Arbeitgeber:innen.
Schutz für alle, die draußen arbeiten
Christian Meidlinger, Vorsitzender der younion _ Die
Daseinsgewerkschaft, betont: „Als Gewerkschaft fordern wir, dass der
Hitzeschutzplan auch für unsere Gemeindebediensteten und
Beschäftigten im kommunalen Bereich verpflichtend umgesetzt wird. Wer
bei über 30 Grad auf Straßen, Friedhöfen oder in Grünanlagen
arbeitet, braucht gesetzlich gesicherten Schutz vor gesundheitlichen
Belastungen.“
Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Hitzeschutzverordnung
Die Verordnung, die mit 1. Jänner 2026 in Kraft treten soll,
sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:
–
Verpflichtender Hitzeschutzplan bei Hitzewarnung der Stufe 2 (ab
30–34 °C) durch GeoSphere Austria
–
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, etwa durch
Arbeitszeitverlagerung, Beschattung, Tätigkeitswechsel
–
Persönliche Schutzmaßnahmen, z. B. leichte Schutzkleidung,
Kopfbedeckung, kühlende Kleidung, Sonnenschutz
–
Kühlung in Krankabinen und selbstfahrenden Arbeitsmitteln mit
Übergangsfristen zur Nachrüstung
–
Trinkwasserbereitstellung und Erste-Hilfe-Maßnahmen bei
hitzebedingten Symptomen
–
Einsehbarkeit des Hitzeschutzplans an jedem betroffenen
Arbeitsort
–
Gezieltere Feststellung von Mängeln in Betrieben durch die
Arbeitsinspektion
Ministerin Schumann: Ein Meilenstein im Arbeitnehmerschutz
Auch Arbeitsministerin Korinna Schumann unterstreicht die
Bedeutung des neuen Regelwerks:
„Durch den Klimawandel steigt die Hitzebelastung und damit auch
die Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die im
Freien arbeiten. Mit der Hitzeschutzverordnung gibt es erstmals für
sämtliche Branchen – von Gärtnereien bis hin zum Bau – einen
verpflichtenden Maßnahmenkatalog für jeden Hitzearbeitsplatz im
Freien. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssen damit bei einer
Hitzewarnung der GeoSphere Austria definierte Schutzmaßnahmen
setzen.“