Nationalrat: Geschäftsordnung wird an Informationsfreiheit angepasst

Wien (PK) – Wie dutzende weitere Gesetze müssen auch die Regeln für
den
Nationalrat vor Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes am 1.
September adaptiert werden. Die Abgeordneten haben daher heute über
eine Novellierung der Geschäftsordnung des Nationalrats, des
Informationsordnungsgesetzes und des Parlamentsmitarbeiterinnen- und
Parlamentsmitarbeitergesetzes beraten. Letztere wurde bereits heute
einstimmig beschlossen. Da bei Änderungen der Geschäftsordnung des
Nationalrats zwischen der Zweiten und der Dritten Lesung mindestens
24 Stunden liegen müssen, wird über die GOG-Novelle erst am Freitag
in Dritter Lesung abgestimmt.

Konkret geht es etwa um die Veröffentlichung von Informationen
von allgemeinem öffentlichen Interesse, zu der künftig auch das
Parlament verpflichtet ist. In Bezug auf den Nationalrat soll diese
Veröffentlichung laut GOG-Novelle auf der Website des Parlaments
erfolgen. Im Informationsordnungsgesetz und im
Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz gibt es
begriffliche Anpassungen. So wird statt auf
„Verschwiegenheitspflichten“ auf „Geheimhaltungspflichten“ verwiesen.
Außerdem wird Vorsorge dafür getroffen, dass vertrauliche und geheime
Dokumente, die das Parlament erhält, weiter entsprechend
klassifiziert werden können.

Abgeordnete üben trotz Einstimmigkeit Kritik an Ausgestaltung der
Informationsfreiheit

Norbert Nemeth (FPÖ) sprach angesichts der Änderungen von einer
„guten Nachricht“ für all jene, die Interesse an der Arbeit des
Parlaments haben, die wissenschaftlich arbeiten und die sich für
direkte Demokratie einsetzen. Die Anpassungen der Geschäftsordnung
sei zu begrüßen. Allerdings werde die Problematik der
Beantwortungsfristen „so nicht stehenbleiben können“, sagte Nemeth.
Denn während laut Informationsfreiheitsgesetz künftig jedermann
binnen vier Wochen Auskunft erlangen kann, gelte für Abgeordnete bei
schriftlichen Anfragen weiterhin eine Frist von acht Wochen. Nemeth
kündigte Anträge an, um über diese Frist zu diskutieren.

Laut Wolfgang Gerstl (ÖVP) spielt der österreichische Staat durch
die Einführung der Informationsfreiheit künftig „in der Champions
League mit“. Auch das Parlament unterliege ab 1. September dem
Grundsatz der vollständigen Transparenz. Die Verantwortung dafür
liege beim Nationalratspräsidenten, wobei dieser in grundsätzlichen
Fragen die Präsidialkonferenz heranziehen muss, erläuterte Gerstl.

Dass die Informationsfreiheit auch im Parlament verankert werde,
sei ein erster guter und wichtiger Schritt, meinte auch Sophie Marie
Wotschke (NEOS). Dennoch sprach sie von „gemischten Gefühlen“. Denn
Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohner:innen seien von der
proaktiven Veröffentlichungspflicht ausgenommen – für Wotschke eine
„riesige dunkle Masse“. Aus ihrer Sicht brauche es mehr Transparenz
überall in ganz Österreich.

Alma Zadić (Grüne) hingegen bezeichnete die Abschaffung des
Amtsgeheimnisses als Meilenstein. Sie hoffe, dass die zentrale
Website, über die Behörden künftig die Informationen von sich aus
veröffentlichen müssen, vom Bundeskanzleramt auch rechtzeitig
fertiggestellt werde. (Fortsetzung Nationalrat) kar

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.