Hanger: So geht das nicht – FPÖ-U-Ausschuss entspricht nicht der Verfassung

Wien (OTS) – „Schon in der Einsetzungsdebatte zum FPÖ-Verlangen sind
erste
Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformität des
Untersuchungsgegenstandes aufgekommen und direkt nach dem
öffentlichen Bekanntwerden des FPÖ-Verlangens haben sich namhafte
Verfassungsjuristen wie zum Beispiel Heinz Mayer oder Peter Bußjäger
zu Wort gemeldet und gemeint: So kann man das nicht machen“, ruft der
ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger in Erinnerung.

Die ÖVP hat darum bei zwei Universitätsprofessoren für
Öffentliches Recht Gutachten in Auftrag gegeben, die beide zu einem
unmissverständlichen Schluss kommen: „Die von der ÖVP eingeholten
Rechtsgutachten sprechen eine eindeutige Sprache: Das FPÖ-Verlangen
vermengt zwei völlig verschiedene Vorgänge zu einem
Untersuchungsausschuss, was unzulässig ist“, fasst Hanger die
Ausführungen der beiden Professoren Dr. Christoph Bezemek und Dr.
Mathis Fister zusammen.

„Es ist die Aufgabe des Geschäftsordnungsausschusses, das zu
prüfen. Das wurde gemacht und wir werden daher im
Geschäftsordnungsausschuss am morgigen Mittwoch gemeinsam mit den
weiteren Regierungsfraktionen dieses Verlangen also bestreiten.“

„Der FPÖ obliegt es nun, das Verlangen so zu gestalten, dass es
rechtlich entspricht, das heißt die zwei verschiedenen Themen in je
einem eignen Untersuchungsausschuss abzuhandeln. Wenn die FPÖ diese
Rechtsansicht von zahlreichen namhaften Juristen des Landes nicht
teilt, ist es ihr natürlich unbenommen, den Weg zum
Verfassungsgerichtshof einzuschlagen.

„Uns ist wichtig, dass der rechtliche Rahmen respektiert wird,
darum bestreiten wir diesen FPÖ-Ausschuss. Wir respektieren das Recht
einer Minderheit einen Ausschuss einzubringen. Doch alles im Rahmen
der rechtlichen korrekten Abhandlung“, so Hanger abschließend. (
Schluss)