Wien (OTS) – „Im Budgetbegleitgesetz versteckt die Regierung große
Verschlechterungen für kranke Menschen und Menschen mit
Behinderungen, die eine Erwachsenenvertretung haben“, warnt der
Sprecher der Grünen für Menschen mit Behinderungen, Ralph
Schallmeiner. Aus Spargründen soll künftig viel seltener geprüft
werden, ob die Erwachsenenvertretung noch nötig ist. Prüfen soll
alleine das Gericht. Geschulte Sozialarbeiter:innen werden nicht mehr
einbezogen. „Die Regierung nimmt in Kauf, dass nicht mehr so genau
hingeschaut wird und Menschen so wie früher eine
Erwachsenenvertretung bekommen, auch wenn dies nicht mehr notwendig
ist“, sagt Schallmeiner weiter.
„Die Praxis, dass Rechtsanwält:innen wieder vom Gericht als
Erwachsenenvertreter:innen zwangsverpflichtet werden sollen,
unabhängig davon, ob sie dafür geschult sind, wird jetzt wieder
eingeführt. Obwohl diese aus gutem Grund abgeschafft wurde“, sagt die
stv. Klubobfrau und Justizsprecherin der Grünen, Alma Zadić. „Die
beabsichtigten Einsparungen betragen lediglich vier Millionen Euro
jährlich – das sind nur 0,16 Prozent des Justizbudgets 2025. Dafür
hart erkämpfte Grundrechte zu opfern, ist nicht nachvollziehbar“,
sagt Zadić.
„Die Erwachsenenvertretung wurde reformiert, um Selbstbestimmung
und individuelle Unterstützung sicherzustellen. Unser
Erwachsenschutzrecht ist internationales Vorbild. Menschen mit
Behinderungen wurden bei der Ausarbeitung des Gesetzes umfassend
einbezogen“, erklärt Zadić.
Doch mit der Partizipation der Zivilgesellschaft scheint es nun
vorbei zu sein. Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung der
Erwachsenenvertretung wurden von Seiten des Justizministeriums abrupt
abgebrochen. Stattdessen sollen massive Verschlechterungen
beschlossen werden, die nicht den Empfehlungen von Expert:innen
entsprechen.
„Dies widerspricht nicht nur der UN-Behindertenrechtskonvention –
es ist auch respektlos“, erklären Schallmeiner und Zadić. Die Grünen
fordern deshalb eine Rücknahme der vorgesehenen Verschlechterungen
und eine Wiedereinsetzung der Arbeitsgruppen. Die
Erwachsenenvertretung soll gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen
weiterentwickelt werden.