KV-Löhne und -Gehälter in der Elektro- und Elektronikindustrie steigen um 3 Prozent

Wien (OTS) – Es war die längste Kollektivvertragsverhandlung in der
heurigen
industriellen Frühjahrslohnrunde. Ganze elf Wochen dauerten die Lohn-
und Gehaltsverhandlungen für die rund 60.000 Beschäftigten der
Elektro- und Elektronikindustrie (EEI). “Die gegensätzlichen
Positionen waren diesmal besonders groß. Trotz aller Schwierigkeiten
konnten wir uns aber in der fünften Runde mit den Arbeitgebern auf
faire Lohn- und Gehaltserhöhungen einigen. Vor allem die niedrigen
und mittleren Einkommensgruppen profitieren von einem dauerhaften
Teuerungsausgleich. Das war uns ein großes Anliegen”, sagen
Chefverhandler Reinhold Binder (Gewerkschaft PRO-GE) und
Chefverhandlerin Eva Scherz (Gewerkschaft GPA).

Die Mindestlöhne und Grundgehälter sowie Lehrlingseinkommen
steigen um 3 Prozent. Die kollektivvertraglichen Zulagen,
Aufwandsentschädigungen werden ebenso um 3 Prozent erhöht. Die Ist-
Löhne und -Gehälter werden rückwirkend mit 1. Mai um 2,75 Prozent,
maximal aber um 115 Euro angehoben.

“Diese nachhaltigen Lohn- und Gehaltserhöhungen sind ein
gemeinsamer Erfolg der Betriebsrät:innen und Beschäftigten. Der
erfolgreiche Abschluss war erst nach Betriebsversammlungen und
Streikdrohung möglich. Wir haben uns solidarisch von null bzw. 1,5
Prozent nach oben gekämpft”, so Binder und Scherz, die darauf
verweisen, dass die Folgen der Teuerungskrise die Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer nach wie vor stark belasten. Der nachhaltige
Abschluss sorge daher auch für mehr Vertrauen in die Zukunft.

Weiters wurde eine Rezessionsoption für Betriebe mit großen
wirtschaftlichen Schwierigkeiten vereinbart. Kämpft ein Unternehmen
seit den letzten zwei Jahren mit einem negativen EBIT oder hat im
letzten Geschäftsjahr ein Minus von mehr als 2 Prozent, kann diese
Option angewendet werden. Das heißt, ein Teil der Ist-Erhöhung wird
dann in zusätzlich bezahlte Freizeit und/oder in eine Einmalzahlung
umgewandelt.

Weiters wurde eine Rezessionsoption für Betriebe mit großen
wirtschaftlichen Schwierigkeiten vereinbart. Kämpft ein Unternehmen
seit den letzten zwei Jahren mit einem negativen EBIT oder hat im
letzten Geschäftsjahr ein Minus von mehr als 2 Prozent, kann diese
Option angewendet werden. Das heißt, ein Teil der Ist-Erhöhung wird
dann in zusätzlich bezahlte Freizeit und/oder in eine Einmalzahlung
umgewandelt.

Der Abschluss im Detail:

* KV-Lohn/-Gehalt: + 3 Prozent

* Neuer Mindestlohn/Neues Mindestgrundgehalt: 2.478,76 Euro

* Ist-Lohn/-Gehalt: + 2,75 Prozent, maximal 115 Euro

* Lehrlinge: + 3 Prozent

* Zulagen: + 3 Prozent

* Reiseaufwandsentschädigungen: + 3 Prozent

* Erhöhung des Kilometergeldes

* Freizeitoption bis 2030 vereinbart

* Geltungstermin: 1. Mai 2025

* Laufzeit: 12 Monate