Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums: Anträge noch bis 30. Juni möglich

Wien (OTS) – Durch das Hochwasser in mehreren österreichischen
Regionen im
September letzten Jahres können Betroffene teilweise bis heute ihre
Wohnungen und Häuser nicht nutzen und sind mit hohen Kosten für
Ausweichquartiere und Sanierungsmaßnahmen konfrontiert. Die
Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums leistet für
Privathaushalte, deren Wohnraum überflutet wurde, zusätzliche
finanzielle Hilfe. Sie kann noch bis 30. Juni 2025 beantragt werden
und unterstützt von Überflutungen betroffene Personen bei der
Sanierung ihrer Wohnräumlichkeiten und/oder bei den Kosten für
Ersatzquartiere, die infolge des Hochwassers angemietet werden
mussten.

„Die Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums ist ein wichtiger
Beitrag, um die durch das Hochwasser entstandenen Kosten abzufedern.
Jene, die noch keinen Antrag gestellt haben, haben noch knapp ein
Monat Zeit, von unserem Unterstützungsangebot Gebrauch zu machen“,
informiert Sozialministerin Korinna Schumann.

Ergänzend zu bereits bei anderen Stellen beantragten bzw.
ausbezahlten Hochwasserhilfen können bei der Hochwasserzuwendung des
Sozialministeriums folgende Leistungen beantragt werden:

Ein Kostenbeitrag von maximal 3.500 Euro pro Haushalt für ein
Ersatzquartier (z. B. Mietwohnung, Hotel, Pension, Ferienwohnung)

Ein Kostenbeitrag von pauschal 2.200 Euro pro Haushalt für die
Sanierung des Wohnraums am Hauptwohnsitz (Trocknung, Entfernung und
Neuverlegung des Estrichs etc.)

Die Anträge auf Hochwasserzuwendung können noch bis 30.06.2025
online unter hochwasserzuwendung.at gestellt werden. Auf dieser Seite
finden sich auch detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen,
um eine Hochwasserzuwendung in Anspruch nehmen zu können, und ein
Überblick über die bei Antragstellung erforderlichen Nachweise.
Sollte eine Online-Antragstellung nicht möglich sein, kann man sich
telefonisch unter +43 (1) 31 6 31-727 an das Serviceteam der
Hochwasserzuwendung wenden. Die Antragstellung ist selbstverständlich
kostenlos.

Die österreichweite Abwicklung erfolgt durch die vom
Sozialministerium beauftragte Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public
Consulting GmbH (KPC). Diese prüft die Anträge und entscheidet über
die Bewilligung der finanziellen Zuwendung.