Aus für den Schönheitstraum? – Wann bezahlen die Krankenkassen was?

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Immer mehr Menschen entschließen sich für eine Schönheitsoperation. Nicht selten ist dies ein Entschluss, der mehr aus ästhetischen Gründen gewählt wird und keine medizinische Notwendigkeit darstellt. Bei einem Vorgespräch beim Fachchirurgen staunt dann der eine oder andere Patient meist nicht schlecht, wenn nach einer persönlichen Untersuchung, nach individuellen Wünschen und Möglichkeitschecks der Arzt die Summe der Schönheits-OP verrät. Einen bestimmten, festgelegten Preis für jede einzelne Operation ist meist nicht zu nennen – Schönheitsoperationen gibt es nicht im Sonderangebot oder können zu bestimmten Preisen verkauft werden. Hier gelten gewisse Punkte, an denen sich die Chirurgen je nach Arbeitsaufwand, Operationsumfang und anderen Leistungen wie beispielsweise Nachuntersuchungen, Länge des Klinikaufenthaltes usw. richten. Diese Preise können sich auch von Bundesland und im Gegensatz zu anderen Ländern meist gravierend ändern. Grobe Richtlinien für zum Beispiel Nasenoperationen liegen im Schnitt bei ca. 4.000 – 7.000€. Ein einfaches Facelifting kann je nach Umfang zwischen 3.500 – 12.000€ kosten und auch das Absaugen von Fett schwankt erheblich: je nach Maßnahmen und Behandlungsumfang müssen hier 1.500 bis 4.500€ für eine schöneres Aussehen berappt werden.

Dass eine Krankenkasse eine Zustimmung und somit die Kostenübernahme für sämtliche anfallende Operationsmaßnahmen übernimmt, ist nur selten möglich. Für gesetzliche sowie private Krankenkassen besteht in der Regel keine „Leistungspflicht“, da die Behandlung der Schönheits-OP nicht medizinisch notwendig ist. In Fällen, in denen ein ästhetisch-chirurgischer Eingriff durch Linderung von Beschwerden, Heilung von Erkrankungen oder das Verschlimmern von bestimmten Krankheiten verhütet, werden durch sachliche Gutachten und gewisse Kriterien Kostenübernahmen bewilligt.
Eine Krankenkasse hebt sich im Gegensatz zu anderen Krankenkassen durch einige Voraussetzungen ab und trägt in Zweifelsfällen Kosten für Schönheitsoperationen: die DAK. Doch dies ist bei Leibe nicht so leicht, wie sich manch ein Patient das nun vielleicht wünschen würde. Ein präziser Bericht des Mitgliedes, warum und weshalb diese Schönheitsoperation für ihn persönlich von Nöten ist muss in vollem Umfang eingereicht werden. Ebenso sind ein ärztliches, ausführliches Gutachten erstellt werden. Dieses muss ebenso in Kenntnis setzen, ob der Patient in ärztlicher oder psychologischer Behandlung ist und seit wann diese Therapie erfolgt. Beschwerdebilder, Diagnosen, etwaige Einnahmen von Medikamenten sowie bisherige Maßnahmen sollten explizite und ohne Umschweife weitere Informationen für die Krankenkasse bringen. Eine zusätzliche Erklärung des behandelnden Arztes über die Notwendigkeit ist schließlich ausschlaggebend für das Urteil der Krankenkasse.

Sind alle notwendigen Unterlagen zusammen, werden diese Sachbearbeiter vorgelegt und an die MDK – Medizinischer Dienst der Krankenkasse – weitergeleitet. Durch ein Gremium von Fachärzten wird schlussendlich über die Notwendigkeit der Operation entschieden, allerdings entscheidet die Krankenkasse unter Vorbehalt, ob sie eine gesamte Aufwandsentschädigung begleicht, nur Teilkosten der Schönheitsoperation trägt oder gar nichts bezahlen wird.

Es gibt selbstverständlich Fälle, in denen Krankenkassen die Zustimmung und Kostenübernahme von Schönheitsoperationen übernehmen. Hängende Augenlider, welche die Sicht einschränken, Nasenkorrekturen zur Verbesserung der Atmung, Brustverkleinerungen zur Behebung von Rückenschmerzen, Ohrkorrekturen bei extremen Abstehen der Ohren oder Rehabilitationsmaßnahmen nach schweren Unfällen zählen zu den Beispielen.

Wichtig für einen operativen Eingriff ist in jedem Fall die fachkundige Meinung eines guten Arztes. Fragen Sie nach, welche Methode in Ihrem Fall angewandt werden kann, welche Alternativen möglich sind und mit welchen Komplikationen zu rechnen ist.
Halten Sie sich jedoch zusätzlich vor Augen, dass eine Schönheitsoperation kein Spaziergang zum Shoppen ist. Jede Operation birgt aufgrund der Narkose ein gewisses Risiko in sich, zudem besteht immer die Möglichkeit, dass der Verlauf der OP nicht den Erwartungen entspricht. Nach dem Eingriff sind in vielen Fällen Schmerzen und Narben nicht ausgeschlossen. Auch wenn es viele Patienten nicht wahrhaben möchten: jeder Mensch ist auf seine eigene Weise individuell einzigartig – der Druck von Außen nach Veränderung muss nicht immer durch ein Skalpell entschieden werden.

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